Hat mein Lebenspartner Anspruch auf Witwenrente?

Hat mein Lebenspartner Anspruch auf Witwenrente?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wird Witwenrente gekürzt bei neuer Partnerschaft?

Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Eine Hinterbliebenenrente oder Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dann aber angerechnet. …

Hat man Anspruch auf Witwenrente wenn man nicht verheiratet ist?

Finanzielle Absicherung im Todesfall Das Leben ist endlich, egal ob verheiratet oder nicht. Geht ein Ehepartner, steht dem anderem per Gesetz die sogenannte Witwenrente zu. Lebensgemeinschaften haben darauf keinen Anspruch.

Hat ein Lebensgefährte Anspruch auf Pension?

Aus einer Lebensgemeinschaft kann kein Pensionsanspruch entstehen. Auch für einen geschiedenen Ehepartner oder eingetragenen Partner kann ein Pensionsanspruch bestehen, wenn zum Zeitpunkt des Todes eine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung bestanden hat oder Unterhalt (auch ohne Verpflichtung) gezahlt wurde.

Wie wird die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?

Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen. Freibeträge – Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen.

Wann kann die Witwenrente gestrichen werden?

Der Anspruch auf Witwenrente verfällt mit einer erneuten Eheschließung. Wird die Rentenversicherung nicht umgehend über die neue Ehe informiert, kann es teuer werden. Heiratet eine Witwe erneut, kann ihre Witwenrente gestrichen werden.

Werden Witwenrente und eigene Rente zusammen versteuert?

Werden eigene Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.

Wie kann ich mich absichern Wenn ich nicht verheiratet bin?

Paare, die nicht verpartnert oder verheiratet sind, haben jedoch auch vielfältige Möglichkeiten, sich gegenseitig abzusichern: Etwa durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag oder auch die Regelung der Eigentumsverhältnisse an der gemeinsam bewohnten Immobilie.

Was versteht man unter eingetragene Lebensgemeinschaft?

Der Begriff eingetragene Lebenspartnerschaft bezeichnet ein Rechtsinstitut, durch dessen Begründung zwei Personen gleichen Geschlechts ihren Personenstand ändern. Gegenüber der Ehe stellt die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Regel ein eigenständiges und unabhängiges Rechtsinstitut dar.

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