Hat meine Lebensgefaehrtin Anspruch auf meine Rente?

Hat meine Lebensgefährtin Anspruch auf meine Rente?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Hat man Anspruch auf Witwenrente wenn man nicht verheiratet ist?

Finanzielle Absicherung im Todesfall Das Leben ist endlich, egal ob verheiratet oder nicht. Geht ein Ehepartner, steht dem anderem per Gesetz die sogenannte Witwenrente zu. Lebensgemeinschaften haben darauf keinen Anspruch.

Wie sollten sich unverheiratete Paare absichern?

Absichern im Todesfall Stirbt ein Mensch in wilder Ehe, bekommt der Partner nichts. Damit der Tod eines geliebten Menschen nicht auch noch die Existenz bedroht, gibt es die Risikolebensversicherung (RLV). Aus steuerlichen Gründen bietet sich für Unverheiratete vor allem die „Risikolebensversicherung über Kreuz“ an.

Wird eine Verlobte in erbsachen berücksichtigt?

Ein gesetzliches Erbrecht des Verlobten gibt es, im Gegensatz zum gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten nach § 1931 BGB, nicht. Wenn sich Verlobte also vor dem Hochzeitstermin gegenseitig für den Fall des Ablebens absichern wollen, müssen sie zwingend ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen.

Was genau ist ein Erbvertrag?

Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, die mit Bindungswirkung ausgestattet ist. Gesetzlich geregelt ist er in § 1941 sowie §§ 2274 ff BGB. Danach kann der Erblasser durch Vertrag Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen.

Was zählt mehr ein Erbvertrag oder ein Testament?

Dem Grunde nach gilt: Es gibt im Gesetz kein Rangverhältnis zwischen Erbvertrag und Testament. Jeder Erblasser kann seine Erbfolge ebenso gut durch Testament wie durch einen Erbvertrag regeln. Es existiert keine erbrechtliche Anordnung, die exklusiv nur dem Erbvertrag oder nur dem Testament vorbehalten wäre.

Warum einen Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament, da die darin getroffenen Verfügungen nicht einseitig verändert werden können und er somit eine hohe Bindungswirkung ausübt. Er eignet sich besonders für unverheiratete Paare oder Patchwork-Familien, die im Falle der gesetzlichen Erbfolge eher schlecht gestellt sind.

Wie bindend ist ein Erbvertrag?

Ohne Rücktrittsvorbehalt sind in dem Erbvertrag getroffene vertragsmäßige Verfügungen absolut bindend. Der längerlebende Vertragschließende kann dann – aber nur bei vorbehaltenem Rücktrittrecht – seine vertragsmäßigen Verfügungen durch Testament aufheben (§ 2297 BGB).

Wann kann ein Erbvertrag geändert werden?

Fazit. Grundsätzlich gilt: Anordnungen über den Nachlass, die in einem Erbvertrag dem Vertragspartner zugesichert werden, können nicht einfach geändert werden. Nur unter folgenden Umständen kann sich der Erblasser von einem Erbvertrag lösen: Er einigt sich mit den Vertragsparteien auf die Aufhebung.

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