Hat sich die Deutsche Bahn geeinigt?
Nachdem sich bereits die Lokführergewerkschaft GDL mit der Deutschen Bahn im Tarifstreit geeinigt haben, zieht nun die EVG nach. Bis 2023 soll es keine Bahnstreiks geben. Darauf haben sich laut Bahn-Personalvorstand Seiler di EVG und die Bahn geeinigt.
Was passiert mit Bahntickets bei Streik?
Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, können Sie je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.
Haben sich DB und GDL geeinigt?
Die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben ihren lang anhaltenden Streit beigelegt und sich auf einen Tarifvertrag geeinigt. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Oktober 2023 und gibt der Bahn dadurch eine lange Zeit der Planungssicherheit, wie der Deutsche Bahn-Vorstand Martin Seiler hervorhob.
Haben sich GDL und Bahn geeinigt?
Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer und die Deutsche Bahn haben sich im Tarifstreik geeinigt. GDL-Chef Weselsky sprach auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von einem „guten und richtigen“ Kompromiss. GDL und Bahn haben sich auf eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent in zwei Schritten geeinigt.
In welchen Fällen dürfen Züge geschoben werden?
Folgende Züge dürfen geschoben werden:
- Arbeitszüge.
- Züge von und nach Anschlussstellen sowie benachbarten Bahnhöfen, die nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen sind.
- Züge bei besonderen örtlichen Verhältnissen, wie Spitzkehren, Fähren und dergleichen, wenn es örtlich zugelassen ist.
Wann dürfen Züge geschoben werden?
(1) Züge gelten betrieblich als geschoben, wenn das Triebfahrzeug nicht an der Spitze läuft und nicht von der Spitze aus gesteuert wird. (2) Das vorderste Fahrzeug geschobener Züge ist mit einem Betriebsbeamten zu besetzen. Hiervon darf nur bei langsamer Rückwärtsbewegung abgewichen werden.