In welchem Alter Musterung?

In welchem Alter Musterung?

Grundsätzlich werden Stellungspflichtige mittels öffentlicher Stellungskundmachung frühestens in dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden zur Stellung herangezogen und erhalten einige Wochen vor diesem Termin eine entsprechende „Information zur Stellung“.

Wie lange dauert es von der Musterung bis zur Einberufung?

Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Dieser wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.

Wann hat man in Österreich Musterung?

Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten (Frühzeitige Einrückung). Dafür musst du deine freiwillige Meldung zur Stellung und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Vorarlberg abgeben.

Wann bekomme ich einberufungsbescheid?

Zuweisungsbescheid. Im Zuweisungsbescheid sind der Beginn und das Ende des Zivildienstes, die Einrichtung sowie die Art der Dienstleistung angeführt. Er wird rund vier Monate bis sechs Wochen vor dem Dienstantritt mit der Post zugeschickt.

Wann wird man nach der Stellung einberufen?

Ab dem sechsten Monat nach der Stellung kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen. Die Zivildiensterklärung (= das ausgefüllte Antragsformular) kannst du bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken.

Was muss ich alles zur Musterung mitbringen?

Was mitbringen ist eine Frage, die immer wieder von jungen Leuten gestellt wird, die zur Musterung eingeladen werden. Tatsächlich benötigst du nicht viel, außer ein paar Sportsachen. Alle weiteren Utensilien werden dir von der Bundeswehr zur Verfügung gestellt.

Wer ist in Österreich Wehrpflichtig?

Die Wehrpflicht umfasst die Stellungspflicht, die Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes, die Pflichten des Milizstandes und die Melde- und Bewilligungspflichten. Sie besteht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger zwischen dem 17. Geburtstag und dem 50.

Was passiert wenn man untauglich ist?

„untauglich“: Untauglich ist, wer aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Ist man untauglich wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Man muss dann auch keinen Zivildienst leisten!

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