In welchem Gesetz ist das Mietrecht geregelt?
Wichtigste Regelung des BGB zum Mietrecht ist der § 535, denn er informiert über die Hauptpflichten des Mietvertrags und bildet damit die Grundlage für jedes Mietverhältnis in Deutschland. (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Was machen wenn Mieter Mieterhöhung nicht akzeptiert?
Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht kündigen, weil der Mieter einer Mieterhöhung nicht oder nur teilweise zustimmt. Seine einzige Möglichkeit, die gewünschte Vertragsänderung durchzusetzen, besteht darin, die Zustimmung beim Amtsgericht einzuklagen.
Kann der Vermieter die Mietminderung ankündigen?
Des Weiteren muss der Mieter die Mietminderung nicht ankündigen, weder schriftlich noch mündlich. Oft ist es jedoch ratsam, den Vermieter über eine bevorstehende Mietminderung zu informieren, vor allem dann, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie hoch diese sein soll.
Kann der Vermieter Arbeiten zur Instandsetzung der Wohnung ankündigen?
Reparatur, Instandsetzung der Wohnung muss der Vermieter ankündigen Der Vermieter muss dem Mieter Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzungen (Reparaturen) rechtzeitig ankündigen. Die Ankündigung muss Ihnen als Mieterin oder Mieter die Möglichkeit geben, sich auf die Arbeiten einzustellen.
Wie kann der Vermieter die Miete erhöhen?
Nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die Miete erhöhen. Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen dürfen nicht auf die Mieter/innen umgelegt werden. Ein klassisches Beispiel ist der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen moderne Isolierglasfenster. Das ist sowohl eine Erhaltungs- als auch eine Modernisierungsmaßnahme.
Kann der Vermieter die Besichtigung schonend auswählen?
Hat der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig angekündigt, muss dies immer noch nicht bedeuten, dass der Mieter diese auch tatsächlich dulden muss. Zu der grundsätzlichen Pflicht des Vermieters, sein Besichtigungsrecht möglichst schonend auszuüben, gehört nämlich auch, dass er einen für den Mieter zumutbaren Besichtigungstermin auswählen muss.