In welchem Gesetz ist die Vorschrift zur Dauer der Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnisses zu finden?
Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt ein Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit. Die Probezeit muss (zwingend) nach § 20 Satz 2 BBiG mindestens ein Monat und darf bis höchstens vier Monate dauern. Vorherige Beschäftigungszeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder Praktikums sind nicht anzurechnen.
Welche Merkmale kennzeichnet gemäß BBiG die Berufsausbildung?
(3) 1Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln.
Wie lange darf die Probezeit in der Berufsausbildung dauern?
vier Monate
Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit für Auszubildende mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20).
Wann ist das Berufsausbildungsverhältnis rechtsgültig?
Das Berufsausbildungsverhältnis ist kraft Gesetzes befristet. Es endet gemäß der geringfügigen sprachlichen Nuancierung aus der jüngsten Novelle vom Dezember 2019 mit Ablauf der Ausbildungsdauer, im Falle der Stufenausbildung mit Ablauf der letzten Stufe. Einer weiteren Erklärung oder Mitteilung bedarf es nicht.
Was soll in einem geordneten Ausbildungsgang erreicht werden?
Die Berufsausbildung soll zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt befähigen. Hierfür sollen die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln werden.
Welche Aussage über die Abschlussprüfung entspricht dem Berufsbildungsgesetz?
(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar. (2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen.
Was versteht man unter einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf?
Durch Rechtsverordnung des Bundes geregelter Beruf, für den die Ausbildung an zwei Lernorten im dualen System erfolgt, d.h. im Betrieb und in der Berufsschule in Teilzeitform.