In welchem Gesetz sind Kündigungen geregelt?
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Wann kommt das Kündigungsschutzgesetz zum Tragen und was ist darin geregelt?
Seit dem 1. Januar 2004 muss ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, damit der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Bis 31. Dezember 2003 genügte für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Zahl von mehr als fünf (rechnerisch also mindestens 5,25) Arbeitnehmern.
Wann beginnt der Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz besteht erst ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten in demselben Betrieb oder Unternehmen. Nach Ablauf von sechs Monaten gilt zwingend der allgemeine Kündigungsschutz, sofern mehr als zehn Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigt werden.
Was gibt es für Kündigungsgründe?
Kündigungsgründe im Verhalten des Arbeitnehmers: die verhaltensbedingte Kündigung
- Alkohol- und Drogenmissbrauch (nicht bei Abhängigkeit)
- Grundlose Strafanzeigen oder Anzeigen zu Lasten des Arbeitgebers –
- Arbeitsverweigerung.
- Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers.
- Beleidigungen, rassistische Äußerungen.
Welche Personengruppen genießen einen allgemeinen Kündigungsschutz?
Besonderen Kündigungsschutz haben vor allem:
- schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer.
- Schwangere und Mütter.
- Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen (oder beantragen)
- Betriebsräte und Personalräte sowie andere Mandatsträger des Betriebsverfassungsgesetzes bzw.
- Unkündbare Arbeitnehmer.
In welchen Betrieben und für welche Arbeitnehmer gilt der Kündigungsschutz?
Für Alt-Arbeitnehmer – also Mitarbeiter, die schon vor 2004 in einem Unternehmen angestellt wurden und noch immer dort tätig sind – gilt der sogenannte Bestandsschutz. Das bedeutet: Solange mehr als fünf dieser Alt-Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, gilt für sie der gesetzliche Kündigungsschutz.
Unter welchen Bedingungen kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung?
Das Kündigungsschutzgesetz findet nur für Betriebe Anwendung, die in der Regel mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen. Für Altarbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 31.12
Welche Kündigungsfrist gilt im Kleinbetrieb?
Während der Probezeit, die höchstens 6 Monate dauern darf, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Probezeit gilt dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats, sowohl für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, als auch durch den Arbeitgeber.
Für wen gilt ein besonderer Kündigungsschutz?
Besonderen Kündigungsschutz haben vor allem: schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer. Schwangere und Mütter. Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen (oder beantragen)