In welchem Zeitraum muss ich Überstunden abbauen?
Es gibt keine Regelung im Arbeitsrecht, dass Sie Überstunden abbauen können, wenn es allein Ihr Wunsch ist. Daher ist es auch nicht erlaubt, Plusstunden zu bunkern. Fällt momentan wenig Arbeit an, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter also nach Hause schicken, damit dieser seine Überstunden abfeiern kann.
Wie viel Überstunden darf man in Deutschland machen?
Damit Arbeitnehmer nicht bis zur Erschöpfung schuften müssen, sieht das Arbeitszeitgesetz strenge Regelungen vor: Pro Tag dürfen Mitarbeiter maximal zehn Stunden arbeiten, pro Woche bis zu 48 Stunden. Bei einer 40-Stunden-Woche sind also maximal acht Überstunden pro Woche erlaubt.
Kann der Arbeitgeber die Überstunden anordnen?
Der Arbeitgeber kann sie laut Arbeitszeitgesetz nur explizit anordnen, wenn sich das Unternehmen in einer Krisensituation befindet oder besonderer betrieblicher Bedarf besteht. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können jedoch abweichende Vereinbarungen zu Überstunden festgelegt werden.
Was spricht gegen Überstunden?
Gegen Überstunden spricht nicht nur, dass sie eventuell nicht bezahlt werden, sondern auch ihre negativen Folgen für Dein Wohlbefinden. Der Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2016 kam zu dem Ergebnis, dass Menschen, die Überstunden leisten, vermehrt unter gesundheitlichen Beschwerden leiden.
Warum müssen Überstunden bezahlt werden?
Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen bezahlt werden, auch dann, wenn es in Ihrem Betrieb keine gesonderten Vereinbarungen zur Vergütung von Überstunden oder Freizeitausgleich gibt. Ebenso sind Regelungen, die z. B. eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem normalen Monatsentgelt vorsehen, häufig unwirksam.
Ist eine pauschale Abgeltung von Überstunden unwirksam?
Ebenso sind Regelungen, die z. B. eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem normalen Monatsentgelt vorsehen, häufig unwirksam. Wichtig dabei ist, dass Sie im Zweifelsfall belegen können, dass die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst wurden oder er sie zumindest wissend geduldet hat und damit einverstanden war.