In welchen Fällen schaltet sich das Jugendamt ein?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Erziehungspersonen, wie Eltern oder Dritte, dem Kind körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden zufügen bzw. zulassen. Dabei muss die Gefährdung gegenwärtig und erheblich sein. Es kommt im Einzelfall immer auf die Schwere der Schädigung beim Kind an.
Wann wird das Jugendamt informiert?
Geht das Jugendamt jedem Hinweis nach? Ja, das Jugendamt muss jedem Hinweis nachgehen. „Es erfolgt eine Gefährdungseinschätzung. In diese werden die Eltern miteinbezogen – zumindest dann, wenn das Kind dadurch nicht gefährdet wird“, sagt Martin Helfrich.
Was passiert wenn das Jugendamt eingeschaltet wird?
Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind in allererster Linie vor Ort, um zu überprüfen, wie es dem Kind geht und ob sein Wohl tatsächlich gefährdet ist. Es wird also geschaut, ob das Kind gesund wirkt, ob es gepflegt aussieht und wie sein allgemeines Verhalten ist.
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an? Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.
Wie schnell nimmt das Jugendamt die Kinder weg?
Es gibt verschiedene Gründe, warum das Jugendamt das Sorgerecht entziehen kann: Gewalt und Missbrauch des Kindes, Kindesgefährdung, Verweigerung einer notwendigen medizinischen Behandlung, Veränderung der Lebensumstände, Vernachlässigung der Sorgepflicht, auf Wunsch des mündigen Kindes, Sektenzugehörigkeit, Drogen- und …
Wie schnell kommt das Jugendamt?
Nur in einem einzigen Fall ist es dem Jugendamt erlaubt, sofort einzuschreiten: bei Gefahr im Verzug. Aber auch hier ist für das Jugendamt verpflichtend, spätestens zum nächsten Arbeitstag einen richterlichen Beschluss zu besorgen. Häufig geht es dabei um die Vormundschaft bei minderjährigen Kindern.
Was sind gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung?
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen …
Kann das Jugendamt das Umgangsrecht bestimmen?
Mit der Beschäftigung mit dem § 1684 BGB ist deutlich geworden, dass das Jugendamt das Umgangsrecht nicht entziehen kann und darf. Gerade, wenn Eltern gar nicht mehr miteinander sprechen, kann das Jugendamt als Mittler zwischen beiden Parteien fungieren.
Wann kann mir mein Kind weggenommen werden?
Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass das Grundgesetz den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, „Elterngrundrecht“. Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht.
Kann mir das Jugendamt einfach mein Kind wegnehmen?
Der Staat kann in schweren Fällen Kinder aus der Familie herausnehmen – wobei das Jugendamt dies nur vorläufig im Rahmen einer sogenannten Inobhutnahme kann. Dies ist dann kurzfristig durch ein Familiengericht zu bestätigen.
Wann muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten?
Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist nur dann erforderlich und verpflichtend, wenn es zur Abwendung der Kindes-wohlgefährdung einer gerichtlichen Entscheidung, eines Eingriffs in das Sorgerecht der Eltern bedarf (§ 8a Abs. 3 SGB VIII).
Wie kann ich Kindeswohlgefährdung erkennen?
Anzeichen für Kindeswohlgefährdung
- Spuren von Gewalt, etwa: immer wieder blaue Flecke, Narben oder sogar Knochenbrüche.
- Mangelnde Hygiene, verschmutzte oder nicht witterungsgemäße Kleidung.
- Häufige Müdigkeit, Schlaf- oder Essstörungen, Stottern, Konzentrationsschwäche, Entwicklungsverzögerungen.