In welchen Fallen kann das Sorgerecht entzogen werden?

In welchen Fällen kann das Sorgerecht entzogen werden?

einem Elternteil das Sorgerecht entziehen. Als Gründe für den Entzug des Sorgerechts kommen z. B. schwerwiegende Erziehungsfehler, Misshandlungen, Vernachlässigung, Gesundheitsgefährdung, ein gefährliches Umfeld oder die Vernachlässigung der Schulpflicht infrage.

Wie sind die Eltern verpflichtet das Kind zu erziehen und zu schützen?

Die Eltern sind verpflichtet, das Kind zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entwicklung zu fördern und zu schützen (Art. 302 Abs. 1 ZGB). Dem Kind müssen die Eltern eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung verschaffen (Art.

Was sind die Mitwirkungsrechte von Schule und Eltern?

Mitwirkungsrechte (§ 2 Abs. 3, § 37 SchulG) . Schule und Eltern gewährleisten gemeinsam das Recht des Kindes auf Erzie- hung und Bildung. Sie haben daher das Recht (und die Pflicht), an der schuli- schen Erziehung des Kindes mitzuwirken. Ausfluss dieser Mitwirkungsrechte ist z. B. das Recht der Eltern auf Unterrichtsbesuch (§ 2 Abs.

Was sind die gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Kind?

Gesetzliche Pflichten gegenüber dem Kind. Die Eltern tragen die Verantwortung für Pflege und Erziehung mit Blick auf das Wohl des Kindes (Art. 301 Abs. 1 ZGB). Die Eltern sind verpflichtet, das Kind zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entwicklung zu fördern und zu schützen (Art. 302 Abs. 1 ZGB).

Was ist das Recht der Eltern und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder?

das Recht der Eltern und gleichzeitig die in erster Linie ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Staat hat hierbei nur eine überwachende, unterstützende und ergänzende Funktion. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigte n dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden,…

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben