Ist Altersteilzeit empfehlenswert?

Ist Altersteilzeit empfehlenswert?

Auch für die Rente ist Altersteilzeit deutlich besser als „normale“ Teilzeit: Der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts – auch wenn nur 50 Prozent gearbeitet wird. Je nach Tarifvertrag können die Beiträge höher sein. Dadurch ist die Rente aufgrund der Altersteilzeit nur wenig geringer.

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rente aus?

Als Regel kann man sich merken, dass ein Jahr Altersteilzeit einen Unterschied von ca. 10 % von der Rente beträgt, die man bekommen hätte, wenn man Vollzeit gearbeitet hätte. Bei einem Altersteilzeitvertrag über 10 Jahre macht das bei einem Durchschnittsverdiener etwa einen Entgeltpunkt aus.

Ist Altersteilzeit noch möglich?

Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren.

Wann muss ich bei Altersteilzeit in Rente gehen?

Altersteilzeit endet mit Vollendung des 62 Lebensjahres. Wenn die Altersteilzeitvereinbarung mit Erreichen des 62. Lebensjahres endet und man mit Abschlägen in Rente gehen könnte, aber die Rente ab 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen will, so ist dies grundsätzlich möglich.

Wer zahlt Gehalt bei Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.

Welche Nachteile hat Altersteilzeit?

Beim Blockmodell gibt es keinen sanften Übergang in das Rentenleben. Geringeres Einkommen als bei Vollzeitarbeit und damit eventuell auch niedrigere Rentenansprüche. Eventueller Wegfall von Sonderleistungen wie Dienstwagen, Diensthandy etc. Risiko bei nicht ordnungsgemäßer Insolvenzsicherung.

Wie hoch ist das Gehalt bei Altersteilzeit?

Bei Altersteilzeit stockt der Arbeitgeber das Teilzeitnetto um 20% des Teilzeitbruttos auf. Der Maximalbetrag der Aufstockung darf 20% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nicht übersteigen. Diese Aufstockungsbeträge sind steuerfrei, aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Wann kann ich Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

1 AltTZG unterliegt die Altersteilzeit folgenden Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsteilzeit vollendet. Der Arbeitnehmer war in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Ein Zugang zur Altersteilzeit ist frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich. Für Männer gilt daher ein Zugangsalter von 60 Jahren. Für Frauen ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.

Wann Altersteilzeit beantragen Öffentlicher Dienst?

ab dem 60. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze 66+) vereinbart werden. Der Beschäftigte hat die Altersteilzeit spätestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann frühestens 1 Jahr vor dem 60.

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