Ist Apostille eine Beglaubigung?
Die Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Apostille oder Beglaubigung: Für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBI. II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich.
Wer stellt Beglaubigungen aus?
Öffentliche Beglaubigungen werden von Notaren oder Gerichten erstellt, wobei bei Gericht in der Regel höhere Kosten anfallen.
Wer stellt in Deutschland eine Apostille aus?
Das Bundespatent- und Markenamt erteilt die Apostille für seine Urkunden selbst. Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wie werden die deutschen Urkunden zur Verwendung im Ausland ausgestellt?
Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Auf der nachfolgend eingestellten Seite können Sie unter „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“ nachsehen, bei welcher Behörde Sie die Apostille bekommen.
Ist die Ware gewerblich aus Deutschland ausgeführt?
Genauer, Ware die gewerblich aus Deutschland in ein sogenanntes Drittland ausgeführt wird, also ein Nicht-EU-Land z.B. Ware, die per LKW Versand in die Schweiz geht oder per Schiff in die Vereinigten Staaten. Das ABD begleitet die Ware dann bis zur EU-Aussengrenze, also bis zum Hafen oder zur Landesgrenze des Drittlands.
Wie sollte man die Dokumente wiederfinden?
So empfiehlt es sich, zu vermerken, ob die Dokumente persönlich oder auf postalischem Wege überbracht wurden. Auch sollten sich der eigene Name, sowie die aktuelle Adresse auf dem Schreiben wiederfinden. Ein weiterer Erklärungstext ist nicht unbedingt erforderlich, kann aber zur Absicherung, dem Schreiben hinzugefügt werden.
Wie kommt die Übergabe der Dokumente zum Tragen?
Hierbei kommt §§ 415 ff. ZPO zum Tragen, welcher eine Empfangsbestätigung als ordnungsgemäße Urkunde deklariert. Es sollte auch festgehalten werden, in welcher Form die Übergabe erfolgt ist. So empfiehlt es sich, zu vermerken, ob die Dokumente persönlich oder auf postalischem Wege überbracht wurden.