Ist Bedrohung ein Straftatbestand?
Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung (2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Warum droht jemand?
Strafrechtlich gesehen, ist eine Aussage oder Handlung dann eine Drohung, wenn der Adressat oder die Adressatin damit in Angst und Schrecken versetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Gewalt, mit dem Tode oder mit einer für die betroffene Person erschreckenden Nachricht gedroht wurde.
Wann beginnt eine Bedrohung?
Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben. Wer damit droht, eine andere Person zu töten, macht sich wegen Bedrohung strafbar.
Was ist die Definition von Bedrohung?
Die Definition von Bedrohung orientiert sich am Gesetzestext im Strafgesetzbuch. Danach macht sich derjenige strafbar, der eine andere Person damit bedroht, gegen diese ein Verbrechen zu begehen. Damit nicht genug – auch wer jemanden mit einem Verbrechen bedroht, dass nicht gegen einen selber aber gegen eine…
Welche Beispiele für Bedrohung gibt es in der Rechtsprechung?
Beispiele für Bedrohung. In der Rechtsprechung ist der Grat zwischen Bedrohungen oder eben keinen oft recht schmal. So hat beispielsweise das Amtsgericht Rudolstadt im Jahr 2012 die Ankündigung eines Täters gegenüber seinem Opfer mit „Ich schlag dich tot!“ tatsächlich nicht als Bedrohung eingestuft.
Ist die Drohung gleich eine Bedrohung?
An dem Strafmaß erkennen Sie, dass somit nicht jede mündlich ausgesprochene Drohung auch gleich eine Bedrohung ist. Wenn nämlich das Strafmaß für die ausgesprochene Drohung nicht zu einem Strafmaß von mindestens einem Jahr oder mehr führen kann, so mangelt es eben an der Bedrohlichkeit im juristischen Sinne.
Welche Definition liegt dem Begriff Bedrohung zugrunde?
Bedrohung: Welche Definition liegt dem Begriff zugrunde? Die Bedrohung ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Hiermit ist ein Deliktstypus gemeint, bei dem nicht ein Rechtsgut verletzt sein muss, sondern bei dem die bloße Verursachung einer Gefahr bereits mit Strafe bedroht ist.