Ist bilderklau strafbar?
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Demnach wird der Bilderklau so oder so mit bis zu drei Jahren Knast oder Geldstrafe geahndet. Egal ob „Lichtbildwerk“ oder „Lichtbild“.
Was ist bilderklau?
Unerlaubtes Kopieren von Fotos und Bildern (Bilderklau) stellt Urheberrechtsverletzung dar.
Kann man die Fotos auf seiner eigenen Website veröffentlichen?
Wenn jemand die Fotos auf seiner eigenen Website veröffentlicht hat, kann man ihn meist über sein Impressum ermitteln. Wenn die Fotos jedoch in einem Forum oder Social Netzwerk veröffentlicht worden sind, wird es schwieriger. Der Betreiber darf nämlich die Daten seiner Nutzer nicht ohne weiteres herausgeben.
Wie entdeckst du das Foto in der Fotocommunity?
Nun entdeckst Du, dass ein anderer User der fotocommunity unter Nutzung des Tags [fc-foto:1234567890] Dein Foto in einer Anmerkung verlinkt und es dort als Tumbnail (kleineres Abbild) zu sehen ist. Klickst Du das Foto an und gelangst in die Großansicht, befindest Du Dich in Deinem Account/Profil und Du bist als Urheber eindeutig identifizierbar.
Ist die Aufnahme von Videos und Videos strafbar?
Wenn die Person mit der Aufnahme von Videos oder Fotos in diesem höchstpersönlichen Lebensbereich einverstanden war, ist alles in Ordnung. Wenn die Fotos und Videos jedoch danach ohne Zustimmung der Person veröffentlicht werden, macht man sich jedoch sofort strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Was ist Anspruch auf Schadensersatz bei einer Bildveröffentlichung?
● Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Bildverbreitung oder -veröffentlichung und dessen Höhe: Schließlich kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht: Je größer der Verbreitungsfaktor und je unangenehmer die Veröffentlichung, desto höher fällt der Schadensersatzanspruch aus.