Ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Grundrecht?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als eigenständiges Grundrecht nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt, sondern lediglich ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, das sich aus Art. 2 I GG (der freien Entfaltung) und Art. 1 I GG (der Menschenwürde) ableitet.
Was ist APR Jura?
nur BVerfGE 115, 11, 183 ff.; 101, 361, 383; 99, 185, 193 sowie BVerfG NJW 2006, 2836 ff., NJW 2006, 1939 f.). Dieses Recht wurde mit dem sog. Volkzählungsurteil (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.)
Was schützt das APR?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein Grundrecht. Grundrechte dienen der Abwehr hoheitlicher Eingriffe in den Rechtskreis Privater. Egal ob Sie, ich oder der Bäcker von nebenan: Wir alle haben ein Privatleben, in welchem wir selbst darüber entscheiden möchten, was wir wann und wie tun.
Welche Bereiche werden durch die Persönlichkeitsrechte geschützt?
Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre in den § 185 ff. StGB, der Name (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§ 22 ff. KunstUrhG) oder das Urheberrecht (UrhG). Hierbei handelt es sich um besondere Persönlichkeitsrechte.
Was schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
Schutzbereich. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Private vor Eingriffen in deren Persönlichkeitsbereich. Hierzu gewährleistet das Grundrecht eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet.
Welches Grundrecht schützt Personendaten?
Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben ein Datenschutzrecht in Artikel 4 bzw. Artikel 2 ihrer Landesverfassungen aufgenommen. Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz als auch die Landesdatenschutzgesetze finden nur Anwendung, soweit für den konkreten Sachverhalt kein spezielleres Datenschutzgesetz existiert.