FAQ

Ist das Burgerbegehren zulassig?

Ist das Bürgerbegehren zulässig?

Das Bürgerbegehren ist ein Antrag der Bürger an den Rat, dass an seiner Stelle die Bürger über eine Angelegenheit der Gemeinde (Sachfrage) entscheiden. 1 GO muss eine feststellende Entscheidung des Rates vorliegen, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.

Wann ist ein Bürgerbegehren unzulässig?

Frist von sechs Wochen bzw. 3 Monaten. Nach dem OVG NRW (NWVBl. 2003, 312, 314) ist ein Bürgerbegehren nach Ablauf der Frist grundsätzlich unzulässig, wenn sich die Sachlage nicht wesentlich verändert hat.

Was ist ein Kassierendes Bürgerbegehren?

Das kassierende Bürgerbegehren ist gegen einen konkreten Beschluss der Gemeindevertretung gerichtet. Ob darunter auch Beschlüsse von Fachausschüssen fallen, ist strittig.

Welche formalen Vorgaben müssen erfüllt sein um einen Bürgerentscheid erfolgreich durchführen zu können?

Formale Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids ist, dass die zur Abstimmung gestellte Frage mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten ist und sich in der Zuständigkeit der Kommune (in deren Wirkungskreis) bewegt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgerbegehren und einem Bürgerentscheid?

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

Was ist ein Bürgerbegehren einfach erklärt?

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet werden muss, wird Bürgerbegehren genannt. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.

Was versteht man unter einem Bürgerbegehren?

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, mit denen man sich auf kommunaler Ebene direkt in einer Sachfrage in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einmischen kann. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Wie kommt es zu einem Bürgerbegehren?

In Berlin, Bremen (nicht Bremerhaven) und Thüringen muss vor der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren ein Zulassungsantrag gestellt werden. Im Normalfall ist das Verfahren aber zweistufig: erst findet das Bürgerbegehren statt, dann folgt der Bürgerentscheid.

Wie kommt ein Bürgerbegehren zustande?

einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet werden muss, wird Bürgerbegehren genannt. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.

Ist das Bürgerbegehren zulässig, ist die Angelegenheit den Bürgern der Gemeinde zur Abstimmung vorzulegen (Bürgerentscheid). Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Welche Rechte und Pflichten haben Bürger der Gemeinde?

Aus dem unterschiedlichen Status ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Im § 11 Kommunalverfassung, Sätze 1 und 2 heißt es: (1) Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Bürger der Gemeinde ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Was sind „sachkundige Bürger“?

Darüber hinaus gibt es „sachkundige Bürger“. Das sind Bürger, die sich über eine Sache kundig gemacht haben. Neben den sachkundigen Bürgern, gibt es „sachkundige Einwohner“. Sachkundige Einwohner unterscheiden sich von den sachkundigen Bürgern auf den ersten Blick nicht.

Wie sollen Einwohner und Bürger in das Leben der Gemeinde einbezogen werden?

Einwohner und Bürger sollen auf ganz verschiedenen Wegen in das Leben der Kommune einbezogen werden. Aber in der Kommunalverfassung ( § 12) heißt es auch: „Jedermann ist im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden zu benutzen“.

Ist der Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gleichzusetzen?

Der Bürgerentscheid ist mit einem Beschluss des Gemeinderates gleichzusetzen. Bürgerbehren und –entscheide sind also machtvolle Instrumente. Die kommunale Volksgesetzgebung setzt sich üblicherweise aus den zwei genannten Stufen »Bürgerbegehren« und »Bürgerentscheid« zusammen.

Ist das Bürgerbegehren fristgerecht eingereicht worden?

Sobald die Unterschriftenlisten fristgerecht eingereicht worden sind, wird das Bürgerbegehren auf seine rechtliche Zulässigkeit hin geprüft. In der Regel erfolgt diese Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt. Die Verwaltung legt der Gemeindevertretung dann einen Beschlussvorschlag vor.

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