Ist das Kindergeld eine Zusatzleistung fur Eltern mit Kindern?

Ist das Kindergeld eine Zusatzleistung für Eltern mit Kindern?

Viele deutsche Verbraucher gehen davon aus, dass das Kindergeld eine Zusatzleistung für Eltern mit Kindern ist, die auf die staatliche Hilfe angewiesen sind. Allerdings stimmt dies nicht, da das Kindergeld eine sogenannte Transferleistung ist, um die zusätzlichen Kosten, die Eltern durch Kinder entstehen, auszugleichen.

Was ist der Anspruch auf das Kindergeld bei Kindern über 18 Jahren?

Der Anspruch auf das Kindergeld bei Kindern über 18 Jahren Beginnt das Kind eine berufliche Ausbildung oder ein Studium und hat dabei das 18. Lebensjahr erreicht, so besteht nach wie vor der Kindergeldanspruch. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei Kindern in Ausbildung die Einkommensgrenze von 8.130 Euro pro Jahr gilt.

Wann erhalten Eltern das Kindergeld?

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist.

Was bedeutet geteiltes Sorgerecht?

Geteiltes Sorgerecht bedeutet nicht zwangsläufig geteiltes Kindergeld. Das hängt damit zusammen, dass das Kind nach der Trennung der Eltern nicht automatisch zu gleichen Teilen bei beiden sorgeberechtigten Elternteilen lebt. Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt.

Wie viel Kindergeld müssen sie beantragen?

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind.

Was ist das Kindergeld der Bundesagentur für Arbeit?

In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind.

Wie muss das Kindergeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden?

Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat, schriftlich beantragt werden. Diese Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich unbar durch Überweisung auf ein vom Berechtigten angegebenes Konto bei einem Geldinstitut aus.

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