Ist das Konto bereits gesperrt worden?
Ist Ihnen das Konto bereits gesperrt worden, sollten sie sich erkundigen, welche Kreditinstitute sich verpflichtet haben, ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich an eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl und beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis. Sollte Ihnen dies verweigert werden, verweisen Sie auf den ZKA.
Was ist ein Sparcard-Banking?
Das SparCard-Banking ist die komfortable Verknüpfung für Ihre Konten. Sie möchten Monat für Monat einen bestimmten Betrag ansparen? Dann ist Komfort-Sparen ideal für Sie! Der Fix-Betrag ist frei wählbar und kann jederzeit im Online-Banking angepasst werden.
Kann man sich von der Sparcard Geld auszahlen lassen?
Möchten Sie sich von Ihrem SparCard Konto Geld auszahlen lassen, geht das nur durch Vorlage der SparCard und durch Eingabe der dazugehörigen PIN (Geheimzahl). Wichtig: Haben Sie eine SparCard direkt, können Sie sich nur an einem Postbank Geldautomaten Geld auszahlen lassen, nicht am Postbank Schalter in der Filiale. Hier geht es zur Filial-Suche.
Ist ein Girokonto bei der Sparda-Bank notwendig?
Denn ein Girokonto bei der Sparda-Bank ist notwendig, damit Sie auch ein Tagesgeldkonto eröffnen können. Wenn Sie bereits Kunde einer Sparda-Bank sind, können Sie sich direkt über Ihr Online-Banking einloggen und hier ganz unkompliziert Ihr Sparkonto eröffnen.
Wie erhalten sie eine pfändungsfreibescheinigung für ihren P-Konto?
So einfach erhalten Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung. Der Pfändungsfreibetrag wird nicht automatisch an Ihre Unterhaltspflichten angepasst. Um den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, verlangt die Bank zunächst eine Bescheinigung einer dazu berechtigten und geeigneten Stelle. Gerne stellen wir die Bescheinigung für Sie aus.
Ist der gerichtliche freigabebeschluss gesperrt?
Der gerichtliche Freigabebeschluss ist keine Lösung auf Dauer. Das Konto bleibt gesperrt. Auch Überweisungen wie Mietzahlungen sind aufgrund der Pfändung nicht mehr möglich. Eine eigentlich strittige Schuld, die mit überraschender Schnelligkeit bis zur Kontopfändung getrieben wurde, hat schon manche Existenz bedroht.
Wie kann ich die Freigabe des gepfändeten Kontos beantragen?
Freigabe des gepfändeten Kontos beantragen In der Woche nach der Kontopfändung (Frist 7 Tage) zum zuständigen Amtsgericht gehen Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Kontoinhabers Kontopfändung mitteilen und Freigabe des pfändungsfreien Einkommens beantragen Mit dem gerichtlichen Freigabebeschluss zur Bank gehen (vom Rechtspfleger)