FAQ

Ist das Parken auf einem abgesenkten Bordstein verboten?

Ist das Parken auf einem abgesenkten Bordstein verboten?

Ebenso wie das Parken an oder auf einem abgesenkten Bordstein ist auch das Parken auf einem Fußgängerweg per StVO grundsätzlich verboten. Fahren Sie über einen abgesenkten Bordstein, ohne einen Blinker zu setzen, wird dies mit einem Bußgeld geahndet.

Kann man von einem abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren?

Wenn man von einem abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren will, hat der fließende Verkehr Vorfahrt und den Fußgängern ist Vorrang zu gewähren – um diese und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Wie groß ist der Bordstein auf der Fahrbahn?

Er hat in der Regel 12 cm Auftrittshöhe (=das Maß um welches der Borstein über die Fahrbahn heraussteht) Kommt eine seitliche Straße dazu (Kreuzung / Einmündung) so verläft der Bordstein mit dem Gehweg um die Ecke – der Einmündungsbereich ist vollflächig gleich (z.B. mit Asphalt) befestigt.

Ist ein Parkverbot unzulässig?

Parkverbot Nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Rollstuhlfahrer die Straße nicht mehr überqueren könnnen. Das Verbot gilt nur dort, wo ein vom übrigen Bordsteinverlauf deutlich abgegrenzter Bereich vorhanden ist.

Wie kann ein Bordstein ein Parkverbot begründen?

Auch ein Bordstein, der auf einer eine Fahrzeuglänge überschreitenden Strecke abgesenkt ist (hier: etwa 20 Meter), kann ein Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO begründen (KG, Beschluss vom 22.06.2015, Az. 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15; entgegen OLG Köln, Beschluss vom 05.11.1996, Az. Ss 515/96 (Z)-326 Z).

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer bordsteinabsenkung?

Für das Parken vor einer Bordsteinabsenkung fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 EUR an. Behinderst du dadurch andere, erhöht sich das Bußgeld auf 15 EUR. Teurer wird es, im Falle einer Parkzeit von über drei Stunden. Dann steigt das Bußgeld auf 20 EUR – beziehungsweise 30 EUR, wenn dadurch andere behindert werden.

Ist das Parken nicht erlaubt?

Nein, das ist nicht erlaubt. Das Parken an oder auf einer Bordsteinabsenkung ist grundsätzlich untersagt – Halten hingegen erlaubt. Der Unterschied zwischen Halten und Parken liegt in der Zeit und der Anwesenheit des Fahrers: Hält ein Fahrzeug länger als drei Minuten, gilt dies als Parken.

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