Ist das Recht der Erbengemeinschaft und der Auseinandersetzung geregelt?
Das Recht der Erbengemeinschaft und der Auseinandersetzung ist in den §§ 2032 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Zunächst müssen die diversen Miterben ihrer Verwaltungspflicht für den Nachlass nachkommen.
Ist ein unentgeltlicher Besitzer schutzwürdig?
Ein Besitzer, der die Sache unentgeltlich besitzt, ist grundsätzlich etwas weniger schutzwürdig, als jemand der Geld gezahlt hat. Dennoch lässt sich der unentgeltliche Besitzer auch stets einer der zuvor genannten Gruppen zuordnen.
Warum wird man als Erbe konfrontiert?
Oft wird man als Erbe mit der Situation konfrontiert, dass man vom Erblasser nicht als einziger Erbe eingesetzt wurde, sondern auch noch sonstige Geschwister, Verwandte oder Freunde kraft Testament oder gesetzlicher Erbfolge zur Erbschaft berufen sind. Man ist also nicht Alleinerbe, sondern lediglich Teil einer Erbengemeinschaft.
Was ist eine Ermüdung?
Ermüdung (= jede Maßnahme, die bewirkt, dass das Ruhebedürfnis so stark wird, dass alle anderen Gesichtspunkte bei der Willensentscheidung zurücktreten. Solange sich die zu vernehmende Person in einem Zustand befindet, der eine Vernehmung ohne größere erschöpfungsbedingte Ausfallerscheinungen zulässt, liegt keine Ermüdung in diesem Sinne vor.
Wie treten Erben in die Rechte des Erblassers ein?
Erben treten in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein Wer erbt, übernimmt nicht einfach nur den Nachlass eines Verstorbenen, sondern auch Rechte und Pflichten. Dies liegt unter anderem daran, dass Erben die Rechtsnachfolge des Erblassers antreten.
Wie regelt das Gesetz die Erbfolge?
Soweit der Verstorbene keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages hinterlassen hat, regelt das Gesetz die Erbfolge. Mehrere Kinder des Verstorbenen sind zu gleichen Teilen am Vermögen des Erblassers beteiligt.
Welche Rechte haben sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft?
Als Mitglied einer Erbengemeinschaft haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Insbesondere, wenn Immobilien zum Nachlass gehören, kann sich dies als zeit- und nervenaufreibend erweisen. Der lästigen Mitwirkungspflicht können Sie sich jedoch entziehen – indem Sie Ihren Erbteil verkaufen .