Ist das Umgangsrecht Pflicht?

Ist das Umgangsrecht Pflicht?

Kinder haben ein in § 1684 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verbrieftes Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dementsprechend besteht für Eltern also eine Umgangspflicht. Dann muss der Vater sein Kind alle 14 Tage nehmen. Nimmt er sein Umgangsrecht nicht wahr, lässt sich der Umgang erzwingen.

Wann kann ich das Umgangsrecht verweigern?

Nur bei einer Kindeswohlgefährdung darf vom Gericht der Umgang verweigert bzw. ausgeschlossen werden. Bei anderen triftigen Gründen (z.B. Alkohol- oder/und Drogenkonsum) kann das Gericht eine Einschränkung des Umgangs bestimmen. Das Umgangsrecht darf vom Gericht nur bei Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden.

Welche Regeln gelten für unverheiratete Eltern?

Deshalb gelten für sie dieselben Regeln: Ein Elternteil muss die Erklärung vollständig mit der Hand verfasst haben. Bei verheirateten Eltern reicht es, wenn der zweite Elternteil unterschreibt. Unverheiratete Eltern sollten jeweils eine eigene Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfassen.

Welche Eltern haben Anspruch auf die gleiche Zeit mit dem Kind?

Getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf die gleiche Zeit mit dem Kind – allerdings nur unter einer Voraussetzung. Das sogenannte „Wechselmodell“, welches die abwechselnde Betreuung eines Kindes ermöglicht, kann nun auch gegen den Willen des anderen Partners durchgesetzt werden – sofern das Wohl des Kindes nicht darunter leidet.

Wie kann ich die Elternzeit verlangen?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.

Ist die Sorge nicht mit dem verstorbenen geteilt?

Auch, wenn der überlebende Elternteil sich die elterliche Sorge nicht mit dem Verstorbenen geteilt hat, sind Gerichte angehalten, das Sorgerecht an den noch lebenden Vater oder die Mutter zu übertragen, wenn es keine anderslautende Sorgerechtsverfügung gibt. Das kann problematisch sein.

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