Ist das Verfahren vor dem Familiengericht geregelt?

Ist das Verfahren vor dem Familiengericht geregelt?

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist in dem seit dem 01.09.2009 geltenden Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG geregelt, das teilweise auf Vorschriften der Zivilprozessordnung – ZPO – verweist.

Wann wird das Familiengericht tätig?

Das Familiengericht wird tätig, wenn Vater oder Mutter einen Antrag stellen. Das Gesetz schreibt vor, dass Verfahren, in denen es um den Aufenthalt des Kindes oder Umgang geht, schnell bearbeitet werden sollen. Aufgabe des Richters ist es, eine Lösung zu finden, die zum „Wohl des Kindes“ ist, mit der es dem Kind also gut geht.

Welche sachliche Zuständigkeit hat das Familiengericht?

Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts. Das Familiengericht ist sachlich zuständig für:  Ehesachen – das sind Verfahren auf o Scheidung der Ehe (Scheidungssachen), o Aufhebung der Ehe und o Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

Ist das Familiengericht ein eigenständiges Gericht?

Erklärung zum Begriff Familiengericht. Das Familiengericht ist entgegen mancher Vorstellung kein eigenständiges Gericht. Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst

Wie wird das Hinwirken des Familiengerichts protokolliert?

Erzielen die Eltern durch das Hinwirken des Familiengerichts nunmehr ein Einvernehmen über die Ausübung des Umgangs, wird dies als gerichtlich gebilligter Vergleich protokolliert, der die bisherige Regelung ersetzt.

Was ist die Rechtsgrundlage des Familiengerichts?

Bei den Familiengerichten handelt es sich um spezielle Abteilungen der Amtsgerichte, die sich ausschließlich mit Familiensachen befassen. In § 23b GVG ( Gerichts-verfassungsgesetz) ist die Rechtsgrundlage der Familiengerichte juristisch verankert.

Ist das Verfahren des Familiengerichts grundsätzlich ausgeschlossen?

Die Öffentlichkeit ist von Verfahren des Familiengerichts grundsätzlich ausgeschlossen, sodass die Privatsphäre der Beteiligten gewahrt bleibt. Lediglich Urteile müssen öffentlich verkündet werden, wie aus § 173 Abs. 1 GVG hervorgeht.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht?

Die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht bildet § 159 FamFG. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen dürfen die Eltern es ablehnen, dass ihr Kind im Sorgerechts- oder Umgangsstreit vor dem Familiengericht aussagt.

Was ist das Familiengericht?

Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst gewöhnliches Urteil. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig.

Welche Aufgaben haben das Familiengericht und seine Zuständigkeiten?

Die Aufgaben des Familiengerichts und seine Zuständigkeiten finden sich geregelt in § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Gesetzesänderung in 1976 ist das Familiengericht eine Abteilung, die im Amtsgericht als Abteilung existiert, die für die Verfahren in Familiensachen zuständig ist. Inhaltsübersicht.

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts. Es regelt Beziehungen zwischen natürlichen Personen, etwa in Form der Ehe oder Lebenspartnerschaft. Aber auch Verwandtschaftsbeziehungen, das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft gehören dazu. Worum geht es im Eherecht?

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben