Ist der Antrag auf Verfahrenshilfe mündlich oder schriftlich einzubringen?
Der Antrag auf Verfahrenshilfe ist mündlich oder schriftlich bei dem Gericht einzubringen, bei dem das Verfahren geführt wird oder werden soll. Befindet sich der Sitz dieses Gerichts außerhalb des Bezirksgerichtssprengels, in dem Sie Ihren Aufenthalt haben, so können Sie den Antrag auch beim Bezirksgericht Ihres Aufenthaltes zu Protokoll erklären.
Kann das Gericht die Vertretung durch eine rechtsanwaltshilfe bewilligt werden?
Deshalb kann das Gericht Sie z.B. auch zu einer Ratenzahlung verpflichten. Auch die Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt kann nicht in jedem Fall gewährt werden. Nur wenn die gesamte Kostenlast unzumutbar ist, kann die Verfahrenshilfe im vollen Ausmaß bewilligt werden.
Wie definiert wird der Antrag gemäß § 145 BGB?
Definiert wird der Antrag gemäß § 145 BGB: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat
Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?
Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.
Wie wird das Antragsrecht geregelt?
Das Antragsrecht wird in den Verfassungen, also dem Grundgesetz, den Landesverfassungen und den Kommunalverfassungen sowie den jeweiligen Geschäftsordnungen geregelt wie der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages oder der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesrates.
Was ist das Antragsrecht?
Das Antragsrecht folgt aus der Konzeption der subjektiv-öffentlichen Rechte des einzelnen, vom Staat etwas verlangen oder ihm gegenüber etwas tun zu dürfen. Im Grundbuchrecht wird das Antragsrecht durch den Antragsgrundsatz repräsentiert.
Was ist das parlamentarische Antragsrecht?
Sowohl die Festlegung der Personen oder Institutionen, denen das Antragsrecht zukommt, wie auch das zu beschreitende Verfahren zur Einbringung eines Antrages werden dort geregelt. Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages sind der Dringlichkeitsantrag und der Entschließungsantrag .