Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?

Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?

Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.

Wann kommt eine Rücknahme des Antrags in Betracht?

Wurde jedoch bereits über den Antrag entschieden, kommt eine Rücknahme des Antrags nicht mehr in Betracht. Gemäß § 130 BGB ist eine Willenserklärung, welche einem anderen in dessen Abwesenheit abgegeben wird, von dem Zeitpunkt an wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

Was ist ein Antrag zu einem Vertragsabschluss anzusehen?

Im Privatrecht ist ein Antrag als ein Angebot zu einem Vertragsabschluss anzusehen, das heißt als die erste einseitige Willenserklärung hinsichtlich des Vertragsabschlusses.

Wie definiert wird der Antrag gemäß § 145 BGB?

Definiert wird der Antrag gemäß § 145 BGB: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat

Kann ein Antrag jederzeit zur Verfügung gestellt werden?

Ein Antrag kann jederzeit zurükgenommen werden; allerdings nur, solange noch keine Entscheidung getroffen wurde. Wenn man z.B. beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt und darüber noch nicht entschieden wurde, kann der Antragsteller den Antrag zurücknehmen.

Wie lange dauert ein Angebot in Abwesenheit eines möglichen Vertragspartners?

Angebote, welche in Abwesenheit eines möglichen Vertragspartners gemacht werden, haben nur so lange Gültigkeit, wie es der Anbieter bestimmt. Ist diese festgelegte Frist abgelaufen, hat der mögliche Vertragspartner keinen Anspruch mehr auf das betreffende Angebot.

Was ist das Recht auf Widerruf eines Angebots?

Das Recht auf Widerruf eines Angebots ist nicht zu verwechseln mit dem Recht auf Stornierung eines Kaufvertrags, welche gegebenenfalls eine Schadensersatzzahlung zur Folge haben kann [ AG München, 14.02.2008, 264 C 32516/0]. Bei Fragen sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt kontaktiert werden.

Ist der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zulässig?

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist nur zulässig, wenn der Gläubiger eine Forderung im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle angemeldet hat. der Antrag fristgerecht vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eingegangen ist – d. h. vor der Wohlverhaltensphase.

Wann kommt der Vertrag zustande?

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot macht und der Verkäufer dieses annimmt. Dem Anbieter bleibt die freie Wahl des Vertragspartners also noch offen. Hier liegt deshalb noch kein Angebot im Sinne des § 145 BGB vor. Die Bindungswirkung ist daher nicht gegeben.

Wie finden sie kostenlose Musterverträge und Formulare?

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