Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet einen Mundschutz bereitzustellen?
Darf er das? Grundsätzlich wird er während der Pandemie anordnen dürfen, dass die Beschäftigten auf dem Firmengelände Atemschutzmasken tragen müssen. Beschäftigte können sich aber weigern, wenn sie durch die Maske unzumutbar belastet werden. Das könnte zum Beispiel bei Asthmatiker der Fall sein.
Was ist wenn der Arbeitgeber keine Arbeit hat?
Entgegen dem bereits erwähnten Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ ist in § 615 Satz 1 BGB für den Fall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers geregelt, dass der Arbeitnehmer für die infolge des Verzugs nicht geleistete Arbeit die vereinbarte Vergütung verlangen kann, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Kann mich der Arbeitgeber nach Hause schicken Wenn keine Arbeit da ist?
Es kommt schon mal vor, dass Mitarbeiter von Ihrem Chef nach Hause geschickt werden. Grundsätzlich darf der Chef das, selbst dann wenn noch Arbeit vorhanden ist, schließlich hat er das Hausrecht.
Was tun wenn der Arbeitgeber keine Arbeit mehr hat?
Welche Rechte und Pflichten hat ein Arbeitgeber?
Rechte des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat ein Recht auf die Erfüllung der Arbeitspflicht seiner Angestellten. Er hat zudem Weisungsrecht, was heißt, er kann die Art und auch den Umfang der Arbeitsleistung festlegen, näher bestimmen und an seine Angestellten weitergeben.
Kann Arbeitgeber Maskenpflicht verlangen?
Allgemeine Rechtsgrundlagen: Der Arbeitgeber hat im Rahmen seines Direktionsrechts (gemäß § 106 S. 2 Gewerbeordnung GewO) die Möglichkeit, für seine Beschäftigten die Pflicht anzuordnen, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Betrieb zu tragen. Dadurch ordnet er das betriebliche Verhalten der Arbeitnehmer.
Kann mein Arbeitgeber mich zum Test zwingen?
Dort, wo Beschäftigte durch entsprechende Verordnungen verpflichtet werden, sich einer Testung zu unterziehen, kann der Arbeitgeber den Test verlangen.
Wann hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohn?
Ein Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist (§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).