Ist der Arbeitgeber nicht berechtigt den Individualarbeitsvertrag zu unterschreiben?
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die im Individualarbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit nach eigenem Ermessen zu reduzieren, da das Direktionsrecht des Arbeitsgebers sich nicht auf dies wesentlichen Vertragsbestandteile erstreckt. Eine Weisung, den Vertrag zu unterschreiben, durfte der Arbeitgeber Ihnen daher nicht erteilen.
Kann man den Arbeitsvertrag direkt und vor Ort unterschreiben?
Natürlich kann Sie niemand zwingen, den Arbeitsvertrag direkt sofort und vor Ort beim Arbeitgeber zu unterschreiben. Aber: Es findet das allgemeine Vertragsrecht der §§ 145 ff. BGB Anwendung. In dem oben beschriebenen Fall gilt nichts anderes als in allen anderen Vertragsangelegenheiten auch.
Ist ein Arbeitsvertrag eine zweiseitige Willenserklärung?
Ein Arbeitsvertrag ist eine ZWEIseitige Willenserklärung – d.h.: Verlangen, fordern, wünschen kann Ihr Arbeitgeber viel – aber zu einem Vertragsabschluss kann er Sie nicht zwingen. Selbst wenn betriebliche Notwendigkeiten ihn zu Änderungen zwängen, so stünden ihm andere Mittel offen (s.
Ist die Unterschrift ein wirksamer Vertrag?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die Unterschrift ein wirksamer (Änderungs-) Vertrag zustandegekommen ist. Die dem Vertragsschluss zugrundeliegende Willenserklärung unterliegt jedoch einem Willensmangel, da sie auf widerrechtlicher Drohung beruht. Deshalb ist sie gem. § 123 BGB anfechtbar.
Ist die Verweigerung der Unterschrift billig?
Dann ist die Verweigerung der Unterschrift billig, weil niemand auf diese Weise eine Vertragsänderung zu seinen Lasten billigen oder hinnehmen muss. Man muss sich ja nicht sein eigenes Grab shaufeln. Wenn hiermit tatsächlich eine Abänderung bestehender Arbeitsverträge erreicht werden soll, dann besteht keine Pflicht zur Unterschrift.