Ist der Datenschutz für E-Mail-Adressen nicht erlaubt?
Der Datenschutz bestimmt für E-Mail-Adressen nicht nur Weitergabeverbot – auch “Kaltakquise” ist nicht erlaubt Das ist vor allem einleuchtend, wenn es sich um eine E-Mail-Adresse mit Vor- und Zunamen einer Person handelt. Dennoch ist auch eine E-Mail-Adresse ohne persönliche Daten im Namen, der Signatur oder ähnlichem, denkbar.
Wie geht die Verschlüsselung von E-Mails weiter?
Die Verschlüsselung von E-Mails geht einen Schritt weiter. Auf den Vergleich mit der Postkarte angewendet, steckt man diese bei der Verschlüsselung in einen blickdichten Umschlag. Der Inhalt ist auf dem Weg versiegelt und nur die Person, die den passenden Schlüssel besitzt, kann den Umschlag öffnen.
Wie stellt sich eine digitale Signatur sicher?
Durch eine digitale Signatur stellt man außerdem die Integrität der übermittelten Daten sicher. Der Empfänger schließt aus, dass jemand den Inhalt seit dem digitalen Signieren geändert oder manipuliert hat. Im Streitfall gibt die digitale Unterschrift zweifelsfrei Aufschluss über die Herkunft einer Mail.
Ist eine E-Mail-Adresse mit Vornamen oder Signatur denkbar?
Das ist vor allem einleuchtend, wenn es sich um eine E-Mail-Adresse mit Vor- und Zunamen einer Person handelt. Dennoch ist auch eine E-Mail-Adresse ohne persönliche Daten im Namen, der Signatur oder ähnlichem, denkbar.
Ist eine E-Mail-Adresse ohne persönliche Daten denkbar?
Dennoch ist auch eine E-Mail-Adresse ohne persönliche Daten im Namen, der Signatur oder ähnlichem, denkbar. Gerade wenn es sich um eine private Mailadresse handelt, beschränken sich viele Nutzer gern auf nichtssagende, kryptische oder spaßhafte Namenskombinationen. Ob nun voller Name oder Internetkürzel – das Gesetz macht keinen Unterschied.
Warum geschäftliche Mails an private Adressen weitergeleitet werden?
Zum einen dann, wenn geschäftliche Mails an private Adressen weitergeleitet werden – denn dies kann nicht nur eine Verletzung des Datenschutzes, sondern auch des Arbeitsvertrages darstellen.
Ist die Zusendung einer Werbe-E-Mail schon unzulässig?
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Zusendung einer einzigen Werbe-E-Mail an ein Unternehmen – ohne die vorherige Einwilligung – schon unzulässig sein kann.
Ist das Verbot der E-Mail zu Werbezwecken auszugehen?
Grundsätzlich ist deshalb von einem Verbot der Zusendung jeglicher E-Mail zu Werbezwecken auszugehen. Die neue DSGVO stärkt das Verbot weiter. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von der Bundesnetzagentur, wenn in der Werbenachricht eine Telefonnummer genannt wird, die potentielle KundInnen anrufen soll.
Was ist Datenschutz für privaten E-Mail-Verkehr?
Da ja nun Datenschutz für privaten E-Mail-Verkehr besteht, hebelt dies die Berechtigungen des Arbeitgebers de facto aus. Abgesehen davon darf grundsätzlich dann auf privaten und geschäftlichen Mailverkehr zugegriffen werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer in Verdacht von kriminellen Aktivitäten steht.
Ist der Widerspruch per E-Mail wirksam?
Die zweite Voraussetzung für einen wirksamen Widerspruch per E-Mail ergibt sich aus § 3a Abs. 2 VwVfG. Danach ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 VwVfG). Für die elektronische Signatur galt bisher das Signaturgesetz, das am 29.7.2017 außer Kraft getreten ist.
Ist eine E-Mail verschlüsselt übermittelt?
Nicht jede E-Mail wird daher verschlüsselt übermittelt werden müssen. c) Nicht einheitlich zu beantworten ist im Übrigen die Frage, welche Art der Verschlüsselung gewählt werden muss, wenn eine solche erforderlich ist.
Was ist das Verhältnis zwischen dienstlicher E-Mail-Adresse und Datenschutz?
Das Verhältnis zwischen dienstlicher E-Mail-Adresse und Datenschutz ist stets von Interessenabwägung, den individuellen vorherigen Vereinbarungen und Verhältnismäßigkeit der Kontrolle geprägt. Für private Mails am Arbeitsplatz sieht geltender Datenschutz also unterschiedliche Handhaben vor.