Ist der Datenschutzbeauftragte verantwortlich?
Selbst wenn Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, verringert sich nicht automatisch die Verantwortung der Unternehmensleitung für den Datenschutz. Für die korrekte Umsetzung des Datenschutzes ist und bleibt das Unternehmen selbst verantwortlich; in letzter Linie also die Geschäftsführung.
Sind Datenschutzbeauftragte verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Nicht der oder die Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für den Datenschutz, sondern die sogenannte verantwortliche Stelle. Wer verantwortlich oder gemeinsam verantwortlich ist, kommt auf die Datenverarbeitung und die Auftragsverarbeitung an.
Welche Abhilfebefugnisse stehen der Aufsichtsbehörde zur Verfügung?
Berichtigung und Löschung bestimmter Daten sowie Einschränkung von deren Verarbeitung (Buchst. Darüber hinaus können die Datenschutzaufsichtsbehörden die Berichtigung und Löschung bestimmter Daten sowie eine Einschränkung der Verarbeitung solcher Daten anordnen.
Was ist der Verantwortliche für den Datenschutz?
Verantwortlich ist wieder der Entscheider, also die verantwortliche Stelle als Auftraggeber. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben entsprechend klargestellt: „Die Gesamtverantwortung für die Datenverarbeitung und Nachweispflicht des Verantwortlichen umfasst auch die Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter.
Was entscheidet der Verantwortliche über die Datenverarbeitung?
Der Verantwortliche entscheidet über das „Warum“ und das „Wie“ der Datenverarbeitung (mithin über beides: den Zweck und die Mittel).
Welche Verantwortlichen sind gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Die Datenverarbeitung im Auftrag muss insoweit von den in Art. 26 DSGVO geregelten gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen, der sog. „Joint Control“ unterschieden werden. Hierbei legen zwei oder mehrere Verantwortliche die Zwecke und Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten gleichberechtig und gemeinsam transparent fest.
Wer ist verantwortlich bei Auftragsverarbeitung?
Wer ist verantwortlich bei Auftragsverarbeitung? Ein „Auftragsverarbeiter“ ist nach DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Verantwortlich ist wieder der Entscheider, also die verantwortliche Stelle als Auftraggeber.