Ist der Ehepartner weniger gearbeitet als ihr geschiedener Ehepartner?

Ist der Ehepartner weniger gearbeitet als ihr geschiedener Ehepartner?

Derjenige Ehepartner, der wegen der Kindererziehung oder Haushaltsbetreuung weniger gearbeitet hat, hat in der Regel geringere Anwartschaften erworben als der Partner. Diese Unterschiede werden durch den Versorgungsausgleich ausgeglichen. Im Ergebnis haben Sie dann eine etwa gleich hohe Altersversorgung wie Ihr geschiedener Ehepartner.

Wie können sie sich über ihren Ehepartner mitversichern?

Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18.

Was ist ein vertraglicher Ehevertrag?

Ein Ehevertrag hat nicht nur auf das Vermögen, das in die Ehe eingebracht oder in der Ehe erwirtschaftet wird einen Einfluss, sondern auch auf das Erbe. Mithilfe der vertraglichen Vereinbarung kann die Erbschaft in Zukunft gesichert werden oder anhand spezieller Regelungen in die gewünschten Hände gelangen.

Was setzt das Schweizer Recht im Bereich des Ehevertrages ein?

Das Schweizer Recht setzt grundsätzlich im Bereich des Ehevertrages einen strikten Spielraum, innerhalb dessen die Eheleute ihren Güterstand regeln können. Eigenkreationen in Form von formlosen Vereinbarungen über die künftig vorzunehmende Aufteilung haben hier wenig Platz und ist von diesen tunlichst abzuraten.

Was hat der Versorgungsträger des ausgleichpflichtigen Ehepartners zu zahlen?

Bei der externen Teilung hat der Versorgungsträger des ausgleichpflichtigen Ehepartners an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehepartners einen Kapitalbetrag zu zahlen, den das Familiengericht festlegt.

Wie viele Ehepartner waren bei der Scheidung beteiligt?

Die Richter am OLG Hamm schätzten, dass in den Jahren 2009 – 2017 etwa 90 % der geschiedenen Ehepartner durch die externe Teilung benachteiligt waren. Bei fast jeder 20. Scheidung soll die maßgebliche Vorschrift des § 17 VersAusglG eine Rolle spielen.

Was ist die unzumutbare Härte in der ehelichen Gemeinschaft?

Die unzumutbare Härte muss sich auf das „Weiter-miteinander-verheiratet-sein“ beziehen (AG Düsseldorf FamRZ 1977, 804). Auf die Dauer der Ehe kommt es nicht an. Unerheblich ist, wenn ein Ehepartner die für ihn unzumutbare Situation bereits längere Zeit ertragen und in der ehelichen Gemeinschaft ausgeharrt hat.

Was muss der scheidungswillige Ehepartner beachten?

Der scheidungswillige Ehepartner muss sich fragen, ob er den Aufwand und das Risiko einer Härtefallscheidung wirklich eingehen will. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Ehe nach einem Jahr Trennungszeit auch gegen den Willen des Ehepartners geschieden werden kann, wenn die Ehe zerrüttet ist.

Was ist der Härtefallregelung im Scheidungsrecht?

Auch bei der Härtefallregelung im Scheidungsrecht ist es so, dass die Situation für den Antragsteller dermaßen unzumutbar sein muss, dass es ihm nicht zuzumuten ist, das Trennungsjahr abzuwarten und noch länger unter der „Fessel“ der Ehe zu leben. Der Ehepartner soll die Ehe „fristlos kündigen“ können.

Was hat ein Ehepartner im Trennungsjahr zu dulden?

Grundsätzlich hat ein Ehepartner es im Trennungsjahr zu dulden, wenn der andere Teil trotz Trennung nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will: er kann lediglich verlangen, dass ihm ein Teil zur alleinigen Benutzung überlassen wird, wenn die Wohnung entsprechend groß ist.

Kann man in einer Ehe für die Schulden des Ehepartners haften?

Die Meinung, dass Sie in einer Ehe für die Schulden des Ehepartners haftbar gemacht werden können, ist in Deutschland weit verbreitet. Dieser Standpunkt ist jedoch nicht korrekt. Im Gegenteil: Auch wenn in der Ehe eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, heißt dies nicht, dass Sie für die Schulden des Ehepartners haften.

Welche Vermögensgegenstände bleiben beim Ehepartner getrennt?

Alle Vermögensgegenstände, die ein Ehepartner mit in die Ehe bringt oder während der Ehe unter seinem Namen erwirbt, bleiben sein Eigentum. Nach § 1363 Abs. II bleibt das Vermögen der Ehepartner auch nach der Eheschließung getrennt.

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