Ist der Einsatz eines Mitarbeiters an einer anderen Stelle moglich?

Ist der Einsatz eines Mitarbeiters an einer anderen Stelle möglich?

Demnach muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob der Einsatz des Mitarbeiters an einer anderen Stelle im Betrieb möglich ist. Alles müssen sich Mitarbeiter dabei nicht bieten lassen. Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, so weiterbeschäftigt zu werden, wie es im Arbeitsvertrag steht.

Ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches möglich?

Arbeitsvertraglich ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches in diesen Fällen völlig unproblematisch. Bei längerer Dauer gibt es die Möglichkeit der befristeten oder unbefristeten Versetzung.

Wie kann der Arbeitgeber sein Unternehmen strukturieren?

In einigen Betrieben werden Bereiche zusammengelegt, Aufgaben umverteilt oder Abteilungen geschlossen. Dazu ist der Arbeitgeber durchaus berechtigt, wie der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart erläutert: «Der Unternehmer darf entscheiden, wie er sein Unternehmen strukturiert.»

Ist der Angestellte einverstanden mit seiner neuen Tätigkeit?

Ist der Angestellte mit seiner neuen Tätigkeit nicht einverstanden, müsse er nachweisen, dass die neue Arbeit völlig von seinen bisherigen Aufgaben abweicht und deshalb unzumutbar ist, erklärt Perreng. «Der Arbeitnehmer läuft dann aber Gefahr zu hören, dass es keine andere Möglichkeit gibt.»

Was ist die Zuweisung einer neuen Aufgabe durch den Arbeitgeber?

Zuweisung einer neuen Aufgabe/Tätigkeit durch den Arbeitgeber – Verhaltenstipps für Arbeitnehmer. Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber ein sog. Direktionsrecht/Weisungsrecht zur Verfügung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen einseitig näher bestimmen und dies dem Arbeitnehmer mitteilen.

Was ist mit anderen zumutbaren Tätigkeiten gemeint?

Mit anderen zumutbaren Tätigkeiten sind Aufgaben von Arbeitnehmern gemeint, die so nicht in der im Arbeitsvertrag vereinbarten Beschäftigung vorgesehen sind. Grund für eine solche Maßnahme kann die Umstrukturierung des Unternehmens und damit der Wegfall eines Aufgabenbereiches sein oder die Verkleinerung einer Abteilung.

Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen näher bestimmen?

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

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