Ist der elektronische Aufenthaltstitel gesperrt?
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen. Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr? Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde (in Berlin: zum Landesamt für Einwanderung) gehen, damit der eAT gesperrt werden kann. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Wie kann ich mein Konto wiederherstellen?
Glücklicherweise ist es möglich, es wiederherzustellen und Ihr Konto weiter zu verwenden. Sie können Ihr Konto auch dann wiederherstellen, wenn Sie nicht über die Sicherheitsinformationen verfügen. Das Kontowiederherstellungstool ermöglicht die Wiederherstellung Ihres Kontos.
Wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Antragsteller müssen zahlreiche Voraussetzungen wie eine 5-jährige Aufenthaltszeit in Deutschland, ein angemessenes Einkommen sowie mindestens 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.
Wie kann ich eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung erhalten?
Um eine solche unbefristete Aufenthaltsberechtigung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Je nach Art und Zweck des bisherigen Aufenthaltstitels gelten aber zahlreiche Sonderregelungen. Mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis können Ausländer dauerhaft und uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten.
Kann ich die Eat-Karte Entsperren lassen?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde. Zusatzblatt verloren?
Wie wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt?
Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde (in Berlin: zum Landesamt für Einwanderung) gehen, damit der eAT gesperrt werden kann. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei. Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Wie können sie ihre Karte sperren lassen?
Um Ihre Karte sperren zu lassen, benötigen Sie Ihre IBAN, oder Kontonummer und Bankleitzahl. Auch Ihren Personalausweis sollten Sie bereithalten, zudem müssen Sie Ort und Zeitpunkt des Verlustes angeben.
Ist der elektronische Aufenthaltstitel gestohlen oder gestohlen?
Sollte der elektronischen Aufenthaltstitel verloren gehen oder gestohlen werden, hat der Inhaber den eAT unverzüglich zu sperren. Die Sperrung kann telefonisch und aus dem Inland kostenlos über die Sperrhotline mit der Nummer 116116 vorgenommen werden.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Angehörige von Personen mit EWR?
Die Aufenthaltskarte dokumentiert das Niederlassungsrecht für Angehörige von Personen mit EWR – oder Schweizer Staatsangehörigkeit, die aus einem Drittstaat kommen. Sie müssen die Aufenthaltskarte persönlich beantragen. Dazu brauchen Sie die erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte Antragsformular.
Wie lange hat die Aufenthaltskarte eine Gültigkeit?
Sie hat eine 5-jährige Gültigkeitsdauer und gilt als Identitätsdokument. Bitte beachten Sie: Wer die Aufenthaltskarte nicht rechtzeitig beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.