Ist der Elternteil verpflichtet zu Zahlung von Kindesunterhalt?
Nach der Trennung der Eltern ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet – sofern er dazu leistungsfähig ist. Zugleich ist er berechtigt, in regelmäßigen Abständen Umgang mit seinem Kind zu haben.
Wie darf der sorgeberechtigte Elternteil mit den Kindern wegziehen?
Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, ist nicht verpflichtet, am ehemaligen Familienwohnsitz oder in dessen Nähe zu bleiben, um die Umgangskontakte zu erleichtern. Vielmehr darf er mit den Kindern wegziehen, grundsätzlich auch in ein anderes Bundesland oder ins Ausland (OLG Hamburg vom 23.8.02 – 7 UF 66/02).
Was ist der Kontakt zum inhaftierten Elternteil?
Der Kontakt zum inhaftierten Elternteil ist für betroffene Kinder nicht nur eine Bewältigungsstrategie. Er ist ein Menschenrecht, das von Seiten der Gesetzgebung zu achten, zu respektieren und zu verwirklichen ist.
Wie sind die Besuchszeiten der inhaftierten Eltern ausgerichtet?
Die Analyse zeigt: Die Möglichkeiten für Kinder, ihre inhaftierten Eltern zu besuchen oder zu kon- taktieren, sind deutschlandweit sehr unterschied- lich. Die Besuchszeiten werden vorrangig als Recht des inhaftierten Elternteils betrachtet und sind nur selten an den Bedürfnissen oder gar Rechten der besuchenden Kinder ausgerichtet.
Wann wird das Kind befragt?
Bühre: Bei Sorgerechtsverfahren wird das Kind in der Regel kurz vor der Anhörung der Eltern befragt. Die Eltern sind aber nicht dabei, meistens ist ein Verfahrensbeistand anwesend, wenn das Kind nichts dagegen hat. Der Familienrichter befragt das Kind, allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern in einem separaten, kindgerechten Raum.
Wie ist der Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu regeln?
Trennen sich die Eltern, ist der Umgang mit den gemeinsamen Kindern für den Elternteil zu regeln, bei dem die Kinder nicht wohnen. Konkrete Vorgaben macht das Gesetz hier nicht. Entscheidend ist das Wohl des Kindes.