Ist der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter?
Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Absatz 1 Satz 2 GG.
Was sind die Amtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit?
(1) Amtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind „Richter“, „Vorsitzender Richter“, „Direktor“, „Vizepräsident“ oder „Präsident“ mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz („Richter am …“, „Vorsitzender Richter am …“, „Direktor des …“, „Vizepräsident des …“, „Präsident des …“).
Wann kann der Richter auf Probe entlassen werden?
Nach Ablauf des dritten oder vierten Jahres kann der Richter auf Probe entlassen werden, wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder wenn weitere, im Gesetz geregelte, Gründe vorliegen (§ 22 Absatz 2 und 3 DRiG).
Ist ein Richter aus dem Amt entlassen?
Ein Richter ist aber auch dann aus dem Amt zu entlassen, wenn er schriftlich seine Entlassung verlangt oder wenn ein Entlassungsgrund des § 21 DRiG greift. Nach § 26 DRiG unterstehen Richter einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht ihre richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.
Wie wird der gesetzliche zuständige Richter bestimmt?
Der gesetzliche zuständige Richter wird im Voraus bestimmt durch: 1 gesetzliche Regelungen es Rechtsweges 2 Regelungen des Gerichts- und Spruchkörpers 3 gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan More
Ist die sachliche Zuständigkeit der Strafgerichte erforderlich?
Im Rahmen der Staatsanwaltsklausur wird die sachliche Zuständigkeit der Strafgerichte an mehreren Stellen relevant. Im Rahmen des prozessualen Gutachtens ist stets ein Satz zur sachlichen (und örtlichen) Zuständigkeit erforderlich, aber in den meisten Fällen auch ausreichend.
Wie beteiligen sich ehrenamtliche Richter an der Rechtsfindung?
Die ehrenamtlichen Richter beteiligen sich an der Rechtsfindung durch ihre Lebenserfahrung und Sachnähe. Teilweise wird die Sachnähe vom Gesetz sogar ausdrücklich verlangt: Bei den Arbeitsgerichten werden die ehrenamtlichen Richter je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entnommen (§ 16 Abs.
Was gilt für die richterliche Unabhängigkeit?
Die richterliche Unabhängigkeit gilt sowohl für die Berufsrichter als auch für die ehrenamtlichen Richter und ergibt sich insbesondere aus Art. 97 GG. Es ist allerdings zwischen der sachlichen und der persönlichen Unabhängigkeit zu unterscheiden:
Wie wird ein Richter ernannt?
Ein Richter wird in der Regel – ähnlich wie Beamte – auf Lebenszeit ernannt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen: Befähigung zum Richteramt durch das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und dem anschließenden Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat) Deutscher i.S.d. Art.