Ist der Mieter mittelbarer oder unmittelbarer Besitzer?

Ist der Mieter mittelbarer oder unmittelbarer Besitzer?

Beispiele. Der Mieter, der die Mietsache erhalten hat, ist unmittelbarer Fremdbesitzer dieser Sache. Weil er dem Vermieter gegenüber zum Besitz berechtigt, aber auch zur Rückgabe verpflichtet ist, vermittelt er diesem mittelbaren Besitz. Der Vermieter ist mittelbarer Eigenbesitzer.

Ist der Besitzdiener unmittelbarer Besitzer?

Während bei dem sogenannten mittelbaren Besitz i.S.d. § 868 BGB auch derjenige mit der tatsächlichen Gewalt über die Sache Besitzer ist, ist der Besitzdiener gerade kein Besitzer im rechtlichen Sinne, sondern nur derjenige, für den er besitzt.

Wann ist man mittelbarer Besitzer?

Mittelbarer Besitz liegt vor, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache durch einen unmittelbaren Besitzmittler ausüben lässt (vgl. § 868 BGB).

Wann endet mittelbarer Besitz?

Der mittelbare Besitz endet, wenn eine seiner Voraussetzungen nachträglich wegfällt. Beispiel: Wenn der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages die Mietsache weiter behält, bleibt der Vermieter bis zur Herausgabe der Sache nach wie vor mittelbarer Besitzer.

Ist ein Besitzdiener ein Besitzer?

Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.

Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.

Ist Eigentumsvorbehalt Besitzmittlungsverhältnis?

Der Eigentumsvorbehaltsverkäufer bleibt aber zunächst mittelbarer Besitzer, da der Eigentumsvorbehalt dazu führt, dass zwischen Vorbehaltsverkäufer und Vorbehalts- käufer ein Besitzmittlungsverhältnis i. S. d. § 868 BGB entsteht.

Wann geht Besitz verloren?

Der Besitzverlust ist gegeben, wenn ein Besitzer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Um eine freiwillige Aufgabe anzuzeigen, ist es ausreichend, wenn der Besitzer seinen Willen erkennbar nach außen hin kundtut.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben