FAQ

Ist der Partner bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Ist der Partner bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Wenn zwei zusammenziehen, dann teilen sie Bett und Tisch – und die Haftpflichtversicherung. In einer privaten Haftpflicht sind Lebenspartner eingeschlossen. Auch Paare, die nicht verheiratet sind, kommen mit einem Vertrag aus. Es müssen dann nur beide namentlich im Versicherungsschein genannt sein.

Ist mein Partner mitversichert?

Ehepartner oder Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden.

Wer ist in der Privathaftpflicht mitversichert?

Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (meist auf zusätzlichen Antrag) Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.

Was können nicht verheiratete Paare abschließen?

Auch nicht verheiratete Paare können sich für den Todesfall gegenseitig das Bezugsrecht einräumen. Denn sonst fallen die Versicherungsleistungen den Erben zu und dazu gehören nichteheliche Lebenspartner nicht. Lebensversicherungsverträge, die ein Paar vor der Ehe abgeschlossen hat, laufen unverändert und unabhängig voneinander weiter.

Kann man gemeinsam eine Haftpflichtversicherung versichern?

Unverheiratete Paare haben die Möglichkeit, sich gemeinsam in einer Haftpflichtversicherung zu versichern. Auf den ersten Blick ist dies eine clevere Möglichkeit, um Geld zu sparen. Bei Schäden untereinander kann dies aber zum finanziellen Verhängnis werden.

Kann die Hausratversicherung bei zwei Versicherungen bestehen?

Die Hausratversicherung kann zwar durchaus bei zwei Versicherung en bestehen, wenn die Werte erhalten bleiben und lediglich „vereint“ werden.

Wie entscheiden sich Paare für eine Haftpflichtversicherung?

Paare, die zusammenleben, können sich – selbst wenn sie unverheiratet sind – einige Versicherungsverträge teilen. Doch viele Paare entscheiden sich für diesen Schritt erst nach der Hochzeit. Beziehungspartner können beispielsweise auf eine zweite Haftpflichtversicherung verzichten.

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