Ist der Prozess durch einen Rechtsanwalt gestoppt?

Ist der Prozess durch einen Rechtsanwalt gestoppt?

Der Prozess wird durch den Tod einer Partei nicht automatisch gestoppt. War die (verstorbene) Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, hat der gesetzliche Parteiwechsel keine Unterbrechung des Verfahrens zur Folge. Auf Antrag kann das Gericht aber das Verfahren aussetzen (§§ 246, 248 ZPO), bis sich der Erbe in den Prozess eingelesen hat.

Was ist eine gewillkürte Parteierweiterung?

Kompliziert ist die gewillkürte Parteierweiterung, in der ein weiterer Kläger oder Beklagter (Streitgenosse) in den Prozess eintritt. Ein bedingter Parteibeitritt (z.B. „Eintritt unter der Bedingung, dass die Klagepartei nicht zur Rechtsverfolgung befugt sei“), auch zu einem selbstständigen Beweisverfahren, ist jedenfalls nicht erlaubt.

Ist die Exekution auf solche Sachen gedeckt?

Die Exekution auf solche Sachen ist daher unrechtmäßig. Das Verfahren ist auf Antrag einzustellen. Wenn die Exekution nicht durch einen Exekutionstitel gedeckt ist, ist die Exekution auf Antrag einzustellen. Das gleiche gilt, wenn dem Exekutionstitel die Vollstreckbarkeitsbestätigung fehlt.

Was kann der verpflichtete gegen die Exekutionsbewilligung erheben?

Der Verpflichtete kann gegen die Exekutionsbewilligung Einspruch erheben. Das Gesetz sieht aber nur zwei Gründe vor, die ein Recht auf Einspruch gewähren. Es kann geltend gemacht werden, dass der Exekutionstitel gänzlich fehlt. Somit wäre das Verfahren nicht durch einen vollstreckbaren Anspruch gedeckt.

Wie kann das Gericht das Verfahren aussetzen?

Auf Antrag kann das Gericht aber das Verfahren aussetzen ( §§ 246, 248 ZPO ), bis sich der Erbe in den Prozess eingelesen hat. Bei Veräußerung der streitbefangenen Sache kann der Veräußerer den begonnenen Prozess (als gesetzlicher Prozessstandschafter) weiter führen; er muss allerdings den Klageantrag auf Leistung an den Erwerber umstellen.

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