Ist der Rechtsanwalt wettbewerbswidrig?
Nur für den Bereich der gerichtlichen Tätigkeit gelten zwingende gesetzliche Regelungen, von denen der Rechtsanwalt nicht abweichen darf und tut er dies doch, handelt er Berufs- und wettbewerbswidrig, wenn er weniger als die gesetzlichen Gebühren berechnet. Eine unmittelbare Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung besteht nicht.
Welche Angaben muss der Anwalt machen?
Bei rechtlichen Angaben des Mandanten muss der Anwalt damit rechnen, dass der Klient die Umstände nicht richtig beurteilt. Auf Informationen nur scheinbar tatsächlicher Natur darf er sich daher nicht verlassen. Bei Rechtstatsachen muss der Rechtsanwalt Rückfragen stellen, die die zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände und Vorgänge aufklären oder
Warum wird sich der Anwalt jetzt ärgern?
Der Anwalt wird sich jetzt wohl ärgern, dass ausgerechnet er diesen Vergleich widerrufen hat. Erst danach kam die abweisende Entscheidung, die ihm den großen Ärger einbrachte. Während die Mandantin in den ersten zwei Instanzen mit ihrem Anliegen scheiterte, hat sie vor dem BGH Verständnis erfahren.
Warum unterliegt der Anwalt keiner Pflicht zur Ablehnung eines Mandats?
Der Anwalt unterliegt keiner Pflicht zur Annahme ihm angetragener Mandate. Er braucht die Ablehnung eines Mandats nicht oder wahrheitsgemäß zu begründen. In zeitlicher Hinsicht muss man allerdings aufpassen: Eine Mandatsablehnung muss gemäß § 44 BRAO unverzüglich erfolgen.
Ist der Rechtsanwalt verpflichtet zu entgeltlich zu sein?
Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen weder verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass seine Tätigkeit nur entgeltlich erfolgt, noch muss er ungefragt den Auftraggeber über die Höhe seines Honorars informieren.
Wie kann ein Arzt einen Patienten ablehnen?
Sie müssen sich in der Regel an eine Behandlungspflicht halten. Hier kann ein Arzt einen Patienten nur dann ablehnen, wenn triftige Gründe vorliegen, welche dies rechtfertigen, und es sich nicht um einen Notfall handelt.
Ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostenlos?
Der Bundesgerichtshof geht zu Recht davon aus, dass der Auftraggeber bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes regelmäßig damit rechnen muss, dass er für seine Tätigkeit eine Vergütung zu zahlen hat. Die Annahme vieler Verbraucher, eine erste Beratung sei kostenlos, ist also grundsätzlich falsch.