Ist der Reisepass für Nicht-EU-Bürger gültig?
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde;
Wie können Antragsteller ein Visum für Algerien einreichen?
Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, müssen je nach Anlass der Reise persönlich vorsprechen und einen vollständigen Antrag einreichen oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Agentur einreichen lassen.
Was benötigen sie für einen Reisepass in die EU?
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde; außerdem möglicherweise ein Visum.
Warum benötigen sie kein Visum für einen EU-Bürger?
Sie benötigen kein Visum: wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen, die von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Herkunftslandes Ihres Ehepartners) nach EU-Recht ausgestellt wurde.
Was muss ein britischer Staatsbürger beantragen?
So müssen britische Staatsbürger einen Aufenthaltstitel beantragen, um für den Arbeitgeber in Deutschland tätig werden zu dürfen. Dies kann etwa eine Blaue Karte EU oder ein vor Einreise erteiltes nationales Visum sein.
Wann sollten Briten und Briten in Deutschland bleiben?
Juni 2021 sollten Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde angezeigt haben, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können.
Ist die Einfuhr von Zahlungsmitteln in Benin möglich?
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von 2 Mio. XOF (ca. 3.000,- €) ausführen.