Ist der Scheck auf eine bestimmte Person ausgestellt?
Soll der Scheck auf eine bestimmte Person ausgestellt werden, können Sie sich sogenannte Orderschecks von Ihrer Bank zur Verfügung stellen lassen. Diese sind auf der rechten Seite mit einem roten Feld „Orderscheck“. Scheckaussteller und Berechtigter müssen einen Orderscheck unterzeichnen.
Welche Angaben muss ein Scheck enthalten?
Jeder Scheck muss bestimmte Angaben enthalten: 1 die eindeutige Kennzeichnung als „Scheck“ 2 eine Zahlungsanweisung für eine bestimmte Geldsumme 3 den Namen des Bezogenen (desjenigen, der die Summe zahlen soll, also der Bank des Schuldners) 4 Zahlungsort sowie Datum und Ort der Ausstellung 5 die Unterschrift des Ausstellers
Wo kann ich einen Scheck einlösen?
Wo kann ich einen Scheck einlösen? Um einen Scheck einzulösen, müssen Sie ihn bei Ihrer Hausbank einreichen – das heißt, bei einer beliebigen Bank, bei welcher Sie ein Girokonto führen.
Was zahlt der Scheckinhaber bei Scheckbetrug?
Das Porto zahlt der Scheckinhaber, es entstehen also zusätzliche Kosten – auch dann, wenn der Scheck bei der eigenen Hausbank eingelöst wird. Da der Bank immer das Originaldokument vorliegen muss, gibt es bisher keine Möglichkeit, einen Scheck online einzulösen. Bei Scheckbetrug geht es zumeist um einen ungedeckten Scheck.
Wie sollte ich einen Verrechnungsscheck einlösen?
Sie sollten dazu beachten, einen Verrechnungsscheck niemals Bar einzulösen, sondern nur auf Ihr Girokonto überweisen zu lassen. Der Scheck kann dazu auch auf eine Dritte Person übergetragen werden. Wichtig ist demnach, das Auf der Rückseite des Schecks ein Indossament gesetzt worden ist.
Wie muß der Empfänger den Scheck einreichen?
Der Empfänger muß den Scheck in der Regel über seine Bank zum Inkasso und Gutschrift des Gegenwerts auf sein Konto einreichen (Art. 39 ScheckG). Die Anweisung gilt übrigens nur für die bezogene Bank, die Bank des Einreichers kann diesen durchaus auf eigenes Risiko bar auszahlen.