Ist der Vermieter verpflichtet eine Ladestation?
Elektroauto zu Hause laden: Anspruch auf Ladestation für Mieter und Eigentümer. Wer ein E-Auto besitzt, benötigt eine Ladestation. Im Rahmen einer neuen Gesetzesänderung erhalten sowohl Mieter als auch Eigentümer einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf die Installation einer Ladestation für Zuhause.
Ist der Vermieter verpflichtet eine Wallbox zu installieren?
Der Mieter hat nach § 554 BGB keine Möglichkeit, seinen Antrag zum Einbau einer Wallbox direkt bei der Wohnungseigentümergemeinschaft zu stellen. Sein Vermieter muss dies für ihn tun. Möchte der Mieter eine Wallbox einbauen, muss ihm der Vermieter vorher die Erlaubnis dazu erteilen.
Wer trägt Kosten für Wallbox Mieter oder Vermieter?
In der Regel übernimmt der Vermieter die Kosten für den Einbau einer Wallbox. Diese ist anschließend Teil des Wohnobjekts und bring dem Vermieter verschiedene Vorteile. Allerdings ist es auch möglich, dass der Mieter die Wallbox zahlt oder sich beide die Kosten für den Einbau und die Hardware teilen.
Wer darf eine Ladestation installieren?
Laut §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen in Deutschland neue Ladepunkte, auch private, beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet bzw. solche mit einer Ladeleistung über 12 kW sogar genehmigt werden. Auch das erledigt der Elektriker eines Fachbetriebs.
Kann ein Mieter eine Wallbox verlangen?
Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation (Wallbox oder Wandladestation). Verlangt der Mieter den Einbau der E-Ladestation, so trägt grundsätzlich dieser die Kosten hierfür, wenn vertraglich nichts anderweitig vereinbart wird.
Ist eine Wallbox eine bauliche Veränderung?
Bisher wurde die Anschaffung einer Wallbox als bauliche Veränderung gesehen. Dies bedeutet, dass alle Eigentümer zustimmen müssen, bevor eine solche Ladestation eingebaut werden durfte. Im Gegenzug muss der Anspruchsteller selbstverständlich alle dafür anfallenden Kosten (z.B. Einbau und Wartung der Ladestation).
Welchen Stromanschluss für Ladestation?
Die öffentlichen Ladesäulen sind sicher und verwenden immer Starkstrom. Sie müssen den Anforderungen der Ladesäulenverordnung, kurz LSV, vollauf genügen. Das heißt, sie alle müssen mit einem Stecker vom Typ 2 ausgestattet sein. Das liegt daran, dass die meisten Fahrzeuge hierzulande diesen verwenden.