Ist der Vermieter vom Eigentumsubergang befreit?

Ist der Vermieter vom Eigentumsübergang befreit?

Nach Mitteilung des alten Vermieters vom Eigentumsübergang ist der Mieter von der Mietzahlung an den Erwerber nur für den bereits laufenden Monat befreit. Problematisch ist der Fall einer gerichtlich angeordneten Zwangsverwaltung.

Kann der Vermieter nach der Veräußerung kündigen?

Klar ist zunächst, dass hier nach der Veräußerung nur noch der Erwerber kündigen kann, denn nur er ist nach der Veräußerung und Eigentümerwechsel der Vermieter. Ihm gegenüber besteht aber kein Zahlungsrückstand, sondern gegenüber dem Veräußerer.

Was ist ein Verkauf bei laufendem oder drohendem Rechtsstreit mit dem Mieter?

Ein Verkauf bei laufendem oder drohendem Rechtsstreit mit dem Mieter ist formell und materiellrechtlich äußerst problematisch. Hat der Verkäufer bereits Zahlungs- und Räumungsklage wegen Mietrückständen erhoben, so kann der Erwerber in diesen Rechtsstreit beispielsweise nicht problemlos einsteigen oder diesen übernehmen und fortsetzen.

Wie darf der Erwerber die Wohnungen betreten und besichtigen?

Der Erwerber darf die Wohnungen weder betreten oder besichtigen noch Schlösser auswechseln oder gar Bau- bzw. Abrissarbeiten beginnen. Nur wenn er erkennbar im Auftrag und/oder in Vollmacht des bisherigen Eigentümer/Vermieters handelt, kann er schon vor erfolgter Grundbucheintragung tätig werden.

Wie hat die Teilung von Eigentumswohnungen zugenommen?

In den letzten Jahren hat die Teilung von Gebäuden und der Verkauf von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage, insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin, München, Hamburg, Köln, Stuttgart und Frankfurt zugenommen.

Wann kann der Eigentümer die Miete erhöhen?

Nach der Eintragung ins Grundbuch kann der Eigentümer die Miete nur dann erhöhen, wenn die bisherige Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Sie haben mindestens zwei Monate Zeit, dies zu prüfen.

Kann der Eigentümer selbst in die Wohnung einziehen?

Ja, bei Eigenbedarf muss der Eigentümer nicht selbst in die Wohnung einziehen wollen. Er kann auch zugunsten eines Familienangehörigen kündigen, wie z. B. Eltern, Kinder, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen. Die geschiedene Ex-Frau ist kein Familienangehöriger, zu dessen Gunsten gekündigt werden darf.

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