Ist der Verwaltungsbeirat für die Vorauswahl zuständig?
Nicht immer ist allein der Verwaltungsbeirat für die Vorauswahl und die Einladung der potenziellen neuen Kandidaten zuständig. In Liegenschaften ohne Beirat kann es aufwändig sein, einen Verwalterwechsel über die Bühne zu bringen. Als Eigentümer kennt man sich am besten mit den Rahmenbedingungen eines Verwalterwechsels bei WEG-Eigentum aus.
Ist der Verwaltungsakt rechtswidrig?
Denn „ [n]ach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht zu überprüfen, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Das Gericht hebt nach dieser Vorschrift einen Verwaltungsakt auf, soweit er rechtswidrig ist und den Betroffenen in seinen [subjektiven] Rechten verletzt.
Wie werden die Körperschaften der öffentlichen Verwaltung aufgeteilt?
Es sind die Körperschaften der öffentlichen Verwaltung erneut aufgeteilt. So unterscheidet man zum einen die Personalkörperschaften, die Gebietskörperschaften und die Verbandskörperschaften, schließlich die Realkörperschaften.
Was sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts?
Dies werden die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die sogenannten ‚Beliehenen‘ sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts definieren sich als Rechtsträger, die kraft Gesetzes errichtet, aufgelöst oder auch verändert werden können.
Ist eine Abberufung des Verwalters nicht möglich?
Eine Abberufung des Verwalters alleine reicht nicht, denn wenn der Verwaltervertrag weiterhin besteht, zahlen Sie unter Umständen den alten und unwilligen Verwalter trotzdem weiter. So sollte ein Verwalterwechsel nicht vonstatten gehen.
Ist der Wechsel einer WEG-Verwaltung reibungslos?
Der Wechsel einer WEG-Verwaltung – so klappt es reibungslos! Ohne ausreichendes Einlesen geht ein Verwalterwechsel nicht von statten: Besonders, wenn eine WEG keinen Beirat hat und vielleicht dazu noch einen unseriösen Verwalter, ist der Ärger groß.