Ist der Weg zum Pausenraum versichert?

Ist der Weg zum Pausenraum versichert?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass lediglich die Wege zur Kantine versichert sind, jedoch nicht der Aufenthalt selbst. Somit fallen ausschließlich Unfälle, die sich auf dem Weg zum Pausenraum oder zum Restaurant zutragen, in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie bin ich in meiner Pause versichert?

Auch der Weg in die Mittagspause untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – außer wenn der Arbeitnehmer privat etwas erledigen möchte. Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten von Kantine, Restaurant oder Aufenthaltsraum. Die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert.

In welchen Fällen bin ich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert?

Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Wie ist man als Arbeitnehmer krankenversichert?

Arbeitnehmer sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung sichert Arbeitnehmern einen Anspruch auf diverse ambulante, stationäre und dentale Behandlungen. Daneben erhalten Arbeitnehmer auch das sogenannte Krankengeld.

Wie lautet der Name der gesetzlichen Unfallversicherung für frei gemeinnützige Kliniken?

BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung.

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz durch die BG?

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen beziehungsweise Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Auch eine Corona-Infektion kann als Arbeitsunfall gelten. Mehr zum Thema in unserer Meldung Corona als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

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