Ist der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn zu richten?
Vor Behandlungsbeginn ist ein schriftlicher Antrag an die Krankenkasse zu richten. Hierzu erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, den der Patient zur Prüfung und Genehmigung bei seiner Kasse einreicht.
Wie lange dauert eine zahnärztliche Früherkennung?
Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die erste Untersuchung findet ab dem 34. Lebensmonat statt und die anderen beiden Untersuchungen bis zum Ende des 6. Lebensjahres. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 12 Monate liegen.
Wann werden zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bezahlt?
Bei Kindern zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr werden zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bezahlt sowie eine kariesprophylaktische Auffüllung von Zahnfurchen (Fissuren Versiegelung) der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen. Zwischen dem 3. und 6.
Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten der akuten Parodontitis?
Bisher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten der Hauptbehandlung, also einer akuten Parodontitis. Doch dies ändert sich voraussichtlich ab Juli 2021. Ab dann übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten der Vor- und Nachbehandlung.
Sind Zahnmediziner auch in einer Praxis angestellt?
Erst seit 2007 können Zahnmediziner auch nach ihrer Assistenzzeit in einer Praxis in einem Anstellungsverhältnis arbeiten – und die Beliebtheit dieser Art der Berufsausübung steigt. Immer mehr Zahnärzte entscheiden sich für die Anstellung. Ende des 4.
Wie wird die zahnärztliche Welt geprägt?
Die zahnärztliche Welt wird neben den medizinischen Behandlungskonzepten auch von wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Änderungen geprägt. Diese liegen laut KZBV Jahrbuch hauptsächlich in diesen 5 Bereichen: Feminisierung: Es wird künftig immer mehr weibliche Zahnärzte geben.
Welche Versicherungen sind sinnvoll für den Zahnarzt?
Versicherungen wie z.B. die Krankentagegeldversicherung oder die Praxisausfallversicherung sind ein Muss für jeden freiberuflich tätigen Zahnarzt. Diese Absicherung in Kombination mit einer Vertretung für die eigene Praxis bewahrt Selbstständige auch im Krankheitsfall vor Existenznöten.