Ist der Zeuge verstorben oder nicht vernommen worden?
Gleiches gilt, wenn der Zeuge verstorben ist oder aus einem anderen Grund in absehbarer Zeit nicht vernommen werden kann oder soweit die schriftliche Erklärung das Vorliegen oder die Höhe eines Vermögensschadens betrifft (§ 251 Abs. 1 StPO).
Ist der Zeuge verpflichtet vor Gericht zu erscheinen?
Der Zeuge ist von Gesetzes wegen verpflichtet, auf gerichtliche Ladung vor Gericht zu erscheinen. Daher hat er gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Für seinen Verdienstausfall wird der Zeuge vom Staat entschädigt.
Was ist die Vorladung als Zeuge beim Gericht?
Vorladung als Zeuge beim Gericht Vorladung (© Yanukit -Fotolia.com) Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Was berechtigt einen Zeugen zum Schweigen?
Die Angst vor anderen Nachteilen berechtigt einen Zeugen nicht zum Schweigen. Das Gericht ist ihm gegenüber allerdings zur Fürsorge verpflichtet, insbesondere ist der Zeuge durch geeignete Maßnahmen zu schützen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen.
Kann der Zeuge die Auskunft verweigern?
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. (2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Wer kann Zeuge im Zivilprozess sein?
Zeuge kann grundsätzlich jede natürliche Person (grundsätzlich auch Minderjährige) sein, die zu Behauptungen im Rechtsstreit möglicherweise etwas aussagen kann. Im Zivilprozess müssen Zeugen durch die Partei, die sich davon einen Vorteil verspricht, allerdings ausdrücklich mit Name und ladungsfähiger Anschrift benannt werden.
Welche Rechte und Pflichten hat der Zeuge bei seiner Aussage?
Die Rechte und Pflichten des Zeugen bei seiner Aussage. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.