Ist die Annahme eines Geschenks gestattet?
Es gibt jedoch einen Ausnahmefall, der die Annahme eines Geschenks zulässt, denn sogenannte „geringwertige Aufmerksamkeiten“ sind gestattet. So ist es grundsätzlich erlaubt, Geschenke im Wert von bis zu zehn Euro anzunehmen.
Hat das Bundesministerium einen Leitfaden für Geschenke?
Das Bundesministerium bietet einen Leitfaden, anhand dessen BeamtInnen und Angestellte herauslesen können, ob die Annahme eines Geschenkes erlaubt oder verboten ist. Wo sind die Grenzen? Die Regelungen für Geschenke an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind eindeutig.
Was sind nützliche Geschenke für den Alltag?
Praktische Geschenke sollen ein Problem lösen oder den Alltag erleichtern. Die nützlichen Utensilien können kleine Helfer für den Haushalt sein, Werkzeuge für Handwerker oder Hilfsmittel, die man jeden Tag nutzt und nicht mehr missen möchte. Nicht nur Männer, sondern auch Frauen wissen diese praktischen Helfer beim täglichen Gebrauch zu schätzen.
Was ist ein Geschenk für Männer ansprechend?
Mit einem Geschenk, das nützlich ist und gleichzeitig mit einem ansprechenden Design daherkommt, bereitet man Männern eine große Freude. Ein Biertrinker mag sicherlich einen originellen Flaschenöffner oder einen personalisierten Bierkrug, während ein Pizza-Fan den Pizzaschneider mit dem Aussehen einer Kreissäge ansprechend finden könnte.
Ist es ratsam ein Geschenk anzunehmen?
Es ist also ratsam, jede Form der „persönlichen Zuwendung“ grundsätzlich höflich abzulehnen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wer ein Geschenk aber dennoch annehmen möchte, sich aber unsicher ist, ob dies zulässig ist, dem ist zu raten, sich bei seinem Vorgesetzten abzusichern.
Welche Regelungen gelten für Geschenke an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes?
Die Regelungen für Geschenke an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind eindeutig. So heißt es im Leitfaden des Bundesministeriums, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes alles vermeiden und ablehnen müssen, was den Anschein erweckt, in ihrer Tätigkeit von außen beeinflussbar zu sein.