Ist die Besteuerung der Renten verfassungswidrig?
Der BFH hat die Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung* gekippt. Der Grund: Spätere Rentnerjahrgänge könnten sonst von einer doppelten Rentenbesteuerung betroffen sein. Und das ist verfassungswidrig, wie das Nachrichtenportal T-online.de berichtet.
Was bedeutet das Urteil für jetzige Rentner?
Dennoch richtungsweisendes Urteil Das Fazit der Richter: Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts muss jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.
Wird Rentenbesteuerung abgeschafft?
Fällt im Jahr 2021 die Rentenbesteuerung weg: Steuererklärung. Millionen Rentenempfänger müssen in Deutschland Steuererklärungen abgeben. Dies liegt unter anderem daran, dass der steuerfreie Anteil an der Rente bei jedem Jahr späteren Rentenbeginns ab 2005 sinkt. Ab dem Jahr 2040 müssen 100% der Rente versteuert werden …
Ist die Versteuerung der Rente rechtens?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung angepasst werden muss. Der Grund: Spätere Rentnerjahrgänge könnten sonst von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein, was verfassungswidrig ist.
Ist die seit 15 Jahren praktizierte Rentenbesteuerung verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2002 die damals gültige Rentenbesteuerung für verfassungswidrig erklärt, weil nach Auffassung des Gerichts eine nicht zu vertretende unterschiedliche Besteuerung zwischen Renten und Pensionen bestand. Wer also ab 2040 in Rente geht, muss seine Altersbezüge voll versteuern.
Was bedeutet das Steuerurteil für Rentner?
Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts darf es keine doppelte Besteuerung der Renten geben. Das bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. Das gilt auch für diese lange Übergangsphase.