Ist die deutsche Botschaft in Islamabad geoeffnet?

Ist die deutsche Botschaft in Islamabad geöffnet?

Nationale Visa Visastellen und Konsularreferate der Deutschen Botschaft Islamabad und des Generalkonsulats Karachi sind bis auf Weiteres ausschließlich für Antragsteller von nationalen Visa (D Visa für Aufenthalte ab 90 Tagen) geöffnet.

Was kostet ein Visum von Pakistan nach Deutschland?

Die Kosten für ein E-Visum betragen 89,95 € pro Person.

Ist es in Pakistan gefährlich?

Die Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan sehr hoch. In der Regel sind Ausländer nicht das Ziel von Separatisten und religiösen Fanatikern. Aber es gibt Ausnahmen.

Was braucht man für ein Visum nach Pakistan?

Reisepass im Original und in Kopie (mindestens noch 6 Monate gültig) 2 identische Passbilder (hellblauer Hintergrund) Nachweis über die Zahlung der Visagebühr. für Nicht-deutsche Staatsbürger: Meldebescheinigung für Deutschland.

Wie viel kostet ein Visum für Pakistan?

Visum Kosten Pakistan

Bearbeitungszeit Aufenthaltsdauer Gesamtpreis
10 Arbeitstage bis zu 90 Tage Aufenthalt 180,00 €
7 Arbeitstage bis zu 90 Tage Aufenthalt 250,00 €
5 Arbeitstage bis zu 90 Tage Aufenthalt 290,00 €
3 Arbeitstage bis zu 90 Tage Aufenthalt 340,00 €

Wie kann ich meine Mutter nach Deutschland einladen?

Einen Drittstaatenangehörigen nach Deutschland einladen Besteht Visumpflicht für Deutschland, muss Ihr Besuch das Visum vor der Reise bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat im Heimatland beantragen. In den meisten Fällen müssen Sie als Gastgeber zusätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Wie kann ich meine Eltern nach Deutschland bringen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Mutter nach Deutschland holen. Für einen dauerhaften Aufenthalt benötigt sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 36 AufenthG: Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger .

Wie kann ich Bekannte nach Deutschland einladen?

Wenn Sie jemanden aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts des Besuchers für alle der öffentlichen Hand evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.

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