Ist die Ehe volljährig?
Grundsätzlich müssen beide Partner zur Schließung einer Ehe bzw. EP volljährig sein. Für die Ehe ist es jedoch möglich, vor Gericht eine Ehemündigkeitserklärung zu erwirken, wenn einer der Partner bereits volljährig ist und der zweite Partner dem Gericht für die Ehe reif erscheint.
Wie kann die Nichtigerklärung einer Ehe bewirkt werden?
Die Nichtigerklärung einer Ehe ist in diesem Sinn grundsätzlich von einer Auflösung ex nunc (vom Auflösungszeitpunkt an) zu unterscheiden, wie sie etwa durch die Ehescheidung oder die Eheaufhebung bewirkt werden kann.
Warum schliessen Ehegatten keinen Ehevertrag?
Schliessen Ehegatten keinen Ehevertrag, so gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst, dass das während der Ehe gemeinsam ersparte Vermögen je zur Hälfte aufgeteilt wird. Mit einem freiwilligen Ehevertrag können sich die Ehegatten auch auf einen anderen Güterstand wie etwa die Gütertrennung einigen.
Was ist die Rechtskraft der Aufhebung der Ehe?
DVOEheG). Die Aufhebung der Ehe erfolgt gemäß § 34 EheG mit der Rechtskraft des Aufhebungsurteils und wirkt ex nunc, das heißt, sie hat keine Rückwirkung, sondern wirkt nur für die Zukunft. ↑ Gesetz gegen Kinderehe: Ehemündig ab 18 Jahren.
Ist die Aufhebung der Ehe eine echte Alternative zur Scheidung?
Ob die Aufhebung der Ehe eine echte Alternative zur Scheidung darstellt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Sie bei der Aufhebung der Ehe den Aufhebungsgrund zur Überzeugung des Gerichts darlegen und beweisen müssen.
Ist die Eheschließung zulässig?
Nach dem Gesetz ist die Aufhebung der Ehe daher nur in Ausnahmefällen möglich. Liegt keiner dieser Ausnahmefälle vor, kann die Ehe nur geschieden werden. Der Standesbeamte hat daher vor der Eheschließung zu prüfen, ob die Eheschließung zulässig ist.