Ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unbefristet?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dient der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers in Deutschland und ist unbefristet.
Wie wurde die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ersetzt?
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (Deutschland) I S. 3484) wurde das Kürzel EG durch EU ersetzt um der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Terminologie Rechnung zu tragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dient der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers in Deutschland und ist unbefristet.
Warum gilt die 10-Jahresfrist im Erbrecht?
Bei Schenkung gilt die 10-Jahresfrist im Erbrecht. Diese bestimmt, dass alle Schenkungen des Erblassers an Dritte in die Ermittlung des Pflichtteilsanspruches einbezogen werden, sofern diese nicht länger als zehn Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden. Ausschlaggebend ist dabei jedoch die Eigentumsübertragung der verschenkten Vermögenswerte (z. B.
Welche Fristen sind für die Auszahlung im Erbrecht gesetzt?
Beim Pflichtteil sind keine Fristen für die Auszahlung im Erbrecht gesetzt. In der Regel wird die Begleichung der eingeforderten Ausgleichszahlung umgehend fällig.
Wann hieß der ausgestellte Aufenthaltstitel noch Erlaubnis?
Bis zum 2. Dezember 2013 hieß der ausgestellte Aufenthaltstitel noch Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 ( BGBl.
Was ist mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden?
Mit der Aufenthaltserlaubnis ist gemäß § 38a Abs. 2 AufenthG nicht unmittelbar eine Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden. Eine solche muss von der Agentur für Arbeit nach vorheriger Prüfung der Arbeitsbedingungen und einer Vorrangprüfung § 39 genehmigt werden.
Wie kann ich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen?
Diese können Sie zur Hälfte anrechnen lassen. Hinweis: Wenn Sie keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten können, gilt das auch für Ihre nach Deutschland nachgezogenen Familienangehörigen. Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Was sind die Voraussetzungen zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?
Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind gemäß Abs. 2 AufenthG: ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
Was muss für den Familiennachzug zu einem Ausländer erforderlich sein?
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. (§ 19 AufenthG)